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Geschichte Die Entstehung des Rathauses

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Vom Planungsbeginn bis zur Einweihung vergingen 55 Jahre. Am 26. Oktober 1897 wurde das Rathaus mit einem großen Volksfest eingeweiht.

Die Baustelle zum neuen Rathaus Die Baustelle zum neuen Rathaus

Die Entstehung des Rathauses

In der Nacht zum 5. Mai 1842 brach in Hamburg ein Feuer aus. Schnell breiteten sich die Flammen in den engen Gassen aus. Um das Feuer zu stoppen, sprengten die Hamburger ihr altes Rathaus an der Trostbrücke. Schon vier Tage nach dem Großen Brand begann der Wiederaufbau Hamburgs.

Bis das neue Rathaus bezogen wurde, vergingen jedoch 55 Jahre, in denen Senat und Bürgerschaft die Regierungsgeschäfte in provisorischen Räumen führten. Die Bürger stritten darüber, wo der Neubau errichtet werden sollte und wer ihn gestalten sollte. Bei zwei Architektenwettbewerben wurden fast zweihundert Vorschläge eingereicht, von denen keiner umgesetzt wurde.

Richtfest des Hamburger Rathauses am 7. Mai 1892 Richtfest des Hamburger Rathauses am 7. Mai 1892

Schließlich ergriff der Architekt Martin Haller die Initiative: Der Sohn eines ehemaligen Bürgermeisters gründete einen Rathausmeisterbund mit den einheimischen Baumeistern Johannes Grotjan, Bernhard Hansen, Wilhelm Hauers, Emil Meerwein, Hugo Stammann und Gustav Zinnow. Fünf Jahre entwickelten sie Pläne für das neue politische Herz der Hansestadt. Am 6. Mai 1886 wurde der Grundstein für den Neubau gelegt.

Die Bauarbeiten verliefen schleppend: Eine Cholera-Epidemie und ein Bauarbeiter-Streik bremsten die Handwerker. Noch vor der Fertigstellung besuchte übrigens Kaiser Wilhelm II das Rathaus. Am 19. Juni 1895 kam er nach Hamburg, um die Eröffnung des Nord-Ostsee-Kanals zu feiern. Das Ereignis gab dem Kaisersaal seinen Namen. 

Nach über einem halben Jahrhundert erhielten die Hamburger am 26. Oktober 1897 ihr neues Rathaus: Mit einem Volksfest wurde es offiziell eingeweiht. Dr. Lehmann übergab als Vorsitzender der Rathausbaukommission Bürgermeister Dr. Versmann den Schlüssel „als sichtbares Zeichen, dass das neue Rathaus soweit fertiggestellt ist, um dem Zweck, für welchen es errichtet ist, dienen zu können.“

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