Ratten müssen gemeldet werden
Ratte am Zaun
(© Richard/www.pixelio.de)
Damit die Rattenbekämpfung auch flächendeckend und über die einzelne Grundstücksgrenze hinaus durchgeführt werden kann, gibt es in Hamburg schon seit mehr als 40 Jahren eine Rattenverordnung. Diese verpflichtet den Bürger dazu, Ratten oder Zeichen eines Rattenbefalls unverzüglich zu melden. Auf privatem Grund muss der Eigentümer unverzüglich für eine Bekämpfung sorgen. Diese kann er bei Einzel-, Reihen- oder Doppelhäusern durch Erwerb entsprechender Rattenbekämpfungsmittel selbst durchführen oder aber eine Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragen. Bei Mehrfamilienhäusern ist in der Regel die Beauftragung einer Fachfirma notwendig. Vermeiden sie bei Rattenbefall auf ihrem Grundstück unbedingt die Vogelfütterung und das Ausbringen von Lebensmittelresten auf den Kompost. Sorgen Sie unbedingt für die geschlossene Aufbewahrung ihrer Abfälle.
Das Institut für Hygiene und Umwelt nimmt Ihre Rattenmeldung entgegen, koordiniert gegebenenfalls die Bekämpfungsmaßnahmen und kontrolliert den Erfolg. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verstärkt von ihrer Meldepflicht Gebrauch zu machen:
per Telefon (040) 42845-7972 oder per Fax (040) 42845-7971
E-Mail: thorsten.krause@hu.hamburg.de

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