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Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Das REACH Hamburg Netzwerk

Die Europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet die Hersteller und Importeure von Chemikalien, bis 2018 etwa 30.000 chemische Stoffe zu analysieren, Daten zu Stoffeigenschaften und Expositionen zu sammeln und Sicherheitsbewertungen durchzuführen.

 

Reach Hamburg
(Bild: BWA)

Ergeben sich daraus nachteilige Auswirkungen auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, sind geeignete Maßnahmen zur Risikominderung vorzuschlagen. Besonders besorgniserregende Stoffe müssen darüber hinaus ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

REACH betrifft dabei nicht nur die klassische Chemieindustrie und den Chemikalienhandel, sondern auch so genannte „nachgeschaltete Anwender“, d.h. alle Unternehmen, die Chemikalien einsetzen und verwenden. REACH hat daher Auswirkungen auf das gesamte produzierende Gewerbe.

Nachgeschaltete Anwender werden in die Beschaffung der Daten über die Anwendungsbedingungen eingebunden und haben unter bestimmten Voraussetzungen auch eigene REACH-Pflichten zu erfüllen. Neben den „routinierten“ Herstellern der Chemiebranche, die über Erfahrungen in stoffrechtlichen Registrierungsprozessen verfügen, werden so auch Importeure und Unternehmen des produzierenden Gewerbes einbezogen, die bisher über keine Erfahrungen mit der Chemikalienregistrierung verfügen.

Das Registrierungsverfahren für chemische Stoffe ist am 1. Juni 2008 mit einer sechsmonatigen Vorregistrierungsphase in Kraft getreten. Es ist der Kern der REACH-Verordnung.

Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit hat die Umsetzung von REACH mit der Förderung des REACH Hamburg-Netzwerks unterstützt und dadurch der Hamburger Wirtschaft einen „Kristallisationspunkt“ geboten. Mit einem Internetangebot, Informationsveranstaltungen und regelmäßigen Multiplikatorentreffen wurde die Vorregistrierungsphase und die erste Registrierungsstufe am 1. Dezember 2010 begleitet. Mittlerweile trägt sich das Netzwerk selbst und der fachliche Austausch wird in der bewährten Struktur fortgesetzt.  Hauptthemen werden sicherlich die zukünftigen Registrierungsfristen im Juni 2013 und Juni 2018 oder die Etablierung des Zulassungsverfahrens sein.

Seit 1. Februar 2011 ist das REACH Hamburg-Netzwerk über eine neue Website zu erreichen. Dort werden Interessierten aus der Chemiebranche und anderen Anwendern wichtige Informationen zur Umsetzung von REACH zur Verfügung gestellt, regionale und überregionale Veranstaltungen angekündigt und Links zu interessanten weiterführenden Informationen vorgestellt. Außerdem bietet die Website die Möglichkeit, sich über einen kostenlosen elektronischen Newsletter regelmäßig über aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung von REACH informieren zu lassen.

WEITERE INFORMATIONEN 

REACH Hamburg
Website mit allen Informationen zur Europäischen Chemikalienverordnung REACH.

 

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