Im Oktober 2009 hat die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig eine Änderung von § 12 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) beschlossen. Dort heißt es: „Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Sie werden dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet und besonders gefördert. Die Förderung kann zeitweilig in gesonderten Lerngruppen erfolgen, wenn dieses im Einzelfall pädagogisch geboten ist.“
Mit Verabschiedung der Drucksache 20/3641 „Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen“ im Juni 2012 sollen somit an allen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien angemessene Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung geschaffen werden.
Handreichung Inklusion und sonderpädagogische Förderung (PDF, 738 KB)
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