Europäische Richtlinien und Verordnungen
zum Thema Abwasser und Gewässerschutz
Emissionserklärungsverordnung - Abwasser, EPER, PRTR
Die Umsetzung des Artikels 15 Absatz 3 der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ( IVU-Richtlinie) hatte das Ziel, ein Europäisches Schadstoffemissionsregister (EPER) aufzubauen.
Das erste europaweite Register der industriellen Emissionen, sowohl in die Luft als auch in Gewässer (inklusive Indirekteinleiter), ist seit dem 23.02.04 online. Es ermöglicht den direkten Zugriff auf Informationen über die jährlichen Schadstoffemissionen von ca. 9.200 Betriebseinrichtungen in den 15 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Ungarn, vorwiegend für das Jahr 2001, und ca. 12.000 Betriebseinrichtungen in den 25 EU-Mitgliedstaaten und Norwegen für das Jahr 2004.
European Pollutant Emission Register: EU-weite EPER-Daten
www.daten.eper.de: Deutsche EPER-Daten
Vom EPER zum PRTR
Nach zwei EPER-Berichten aus den Jahren 2001 und 2004 wird das EPER (European Pollutant Emission Register) ab dem Berichtsjahr 2007 vom PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) abgelöst und ab 2009 öffentlich zugängliche Daten zur Verfügung gestellt werden.
Auf Grundlage der Europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-VO) und des deutschen PRTR-Gesetzes (SchadRegProtAG) Industriebetriebe der 27 europäischen Mitgliedstaaten jährlich über
- die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden,
- die Verbringung von Abfallmengen und
- die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird.
wenn bestimmte Emissionsschwellenwerte oder Abfallmengen überschritten werden.
Außerdem enthält PRTR-Deutschland Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen bspw. aus Verkehr und Landwirtschaft.
Die Berichterstattung für das PRTR erfolgt jährlich. Das erste Berichtsjahr war 2007. Die Daten für das Berichtsjahr 2007 müssen zum 30.06.2009 an die EU berichtet werden und gleichzeitig im PRTR-Deutschland eingestellt sein. Für die folgenden Berichtsjahre sind die Daten bereits 15 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsjahres (d.h. zum 31.03.) an die EU zu berichten und ins nationale Register einzustellen.
Das E-PRTR ist unter folgenden Links verfügbar:
Der Link zum deutschen PRTR lautet.
- http://www.prtr.bund.de/ Hier finden Sie weitere Dokumente und ausführliche Informationen zum PRTR.
Form der Berichte und Fristen
Der Betreiber übermittelt jährlich die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 genannten Informationen (erstmals für das Jahr 2007) , in elektronischer Form und nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 an die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Der Bericht ist bis zum 31. Mai des dem jeweiligen Berichtsjahr folgenden Jahres abzugeben. Für Detailfragen können Sie sich an emissionsberichte@bsu.hamburg.de wenden.
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Wasserrahmenrichtlinie
Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Mit der 7. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 2002 (aktuelles Wasserhaushaltsgesetz in BMJ-Juris) wurde die EG-Wasserrahmenrichtlinie in Bundesrecht umgesetzt. Ziel ist es, dass alle Gewässer bis 2015 einen guten Zustand erreichen. Dazu müssen bis 2009 Bewirtschaftungspläne erarbeitet werden.
Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) (Umweltbundesamt)
ergänzt durch:
- Richtlinie 2006/11/EG vom 15. Februar 2006 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft
- Richtlinie 2008/105/EG vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG sowie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG
Weitere Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Umsetzung in Hamburg finden Sie auf den Seiten der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Wasser: Mehr ...
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Kommunalabwasserrichtlinie
Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG)
- Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) (EUR-Lex)
- Richtlinie 98/15/EG vom 27. Februar 1998 zur Änderung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates im Zusammenhang mit einigen in Anhang I festgelegten Anforderungen (EUR-Lex)
- Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser (KomAbwVO) Vom 24. Juni 1997, HmbGVBl. 1997, S. 297 (Lütcke und Wulff)
- Lagebericht Hamburg 2009/2010 (PDF) über die Beseitigung von kommunalem Abwasser und Klärschlamm in Hamburg gemäß Artikel 16 der EG-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG).
Weitere Infos im Water Information System for Europe - Urban Waste Water der EU (WISE).
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IVU-Richtlinie
Die Richtlinie 2008/1/EG des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) legt integrierte, medienübergreifende Regelungen für die Genehmigungsverfahren für bestimmte industrielle Tätigkeiten und Anlagen fest. Die Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass die der Richtlinie unterfallenden Anlagen gemäß den besten verfügbaren Techniken (BVT) - in Deutschland nach dem Stand der Technik - genehmigt und betrieben werden. Zu den besten verfügbaren Techniken werden von der EU-Kommission Beschreibungen herausgegeben (BAT-Reference Documents - BREF).
Am 17.12.2010 wurde die novellierte IVU-Richtlinie vom 24. November 2010 (Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive -IED-)) veröffentlicht; sie trat am 06. Januar 2011 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU haben zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Mit der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht stehen umfangreiche Änderungen verschiedener Umweltgesetze und Verordnungen an.
Die neue Richtlinie über Industrieemissionen fasst die derzeit geltenden Europäischen Richtlinien:
- 2008/1/EG (IVU-Richtlinie)
- 1999/13/EG (Lösemittel-Richtlinie)
- 2000/76/EG (Abfallverbrennungs-Richtline)
- 2001/80/EG (Großfeuerungsanlagen-Richtlinie)
- 78/176/EWG, 82/883/EWG, 92/112/EWG (Titanoxid-Richtlinien)
in einer Richtline zusammen.
AUCH INTERESSANT
-
» E-PRTR:
European Pollutant Release and Transfer Register -
» PRTR.de:
Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister -
» Beste verfügbare Techniken - (BVT):
Merkblätter zur europäischen IVU-Richtlinie, BVT-Internetseite des Umweltbundesamtes -
» Cleaner Produktion:
Das Portal zum Umwelttechnologietransfer, Umweltbundesamt -
» Umweltbundesamt / Wasser:
Informationsportal für Wasserwirtschaft und Gewässerschutz -
» Water Information System for Europe:
(englische Version) -
» EUR-Lex:
Portal zum Recht der Europäischen Union.

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