Rechtliche Umsetzung
Am 22.12.2000 trat die "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik", die EG-Wasserrahmenrichtlinie, in Kraft.
Auf Bundesebene wurde die europäische Richtlinie mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (pdf, 123 KB) in nationales Recht umgesetzt.
In der Bundesrepublik Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Wasserwirtschaft in den Bundesländern. Daher musste die Europäische Wasserrahmenrichtlinie auch noch in die jeweiligen Landesrechte überführt werden. Dies erfolgte in Hamburg durch die 11. Änderung des Hamburgischen Wassergesetzes vom 4.2.2004 und durch die Hamburgische Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II, III und V der WRRL vom 29.6.2004.

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