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Behörde für Justiz und Gleichstellung Behörde für Justiz und Gleichstellung

Rechtsanwaltschaft und Notariat

Diese Seite informiert Sie über die Zulassung und die Berufsverbände für Rechtsanwaltschaft und Notariat in Hamburg.


Rechtsanwaltschaft

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als unabhängiges Organ der Rechtspflege sind berufene Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Sie erteilen Rechtsrat und vertreten ihre Mandanten als Verfahrensbevollmächtigte vor Behörden und Gerichten sowie als Verteidiger im Strafverfahren.

Zur Rechtsanwaltschaft kann zugelassen werden, wer ein rechtswissenschaftliches Universitätsstudium mit der Ersten Staatsprüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen hat. Für ausländische Anwälte gelten besondere Regelungen.

Die im Bezirk eines Oberlandesgerichts zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden eine Rechtsanwaltskammer. Dies ist in Hamburg die:

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg Bleichenbrücke 9 20354 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 3574410 040 35744141 info@rechtsanwaltskammerhamburg.de

Die Rechtsanwaltskammer hat die Aufsicht über die Berufsangehörigen und entscheidet auch über den Antrag auf Zulassung zur Anwaltschaft. Antragsformulare sind dort erhältlich.

Die Interessen der hamburgischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden von verschiedenen berufsständischen Vereinen wahrgenommen. Der größte von ihnen ist der:

Hamburgischer Anwaltverein e.V.
Anwaltsverein (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) Frau Claudia Leicht Sievekingplatz 1 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 6116350 040 354231 info@hav.de

Notariat

Notarinnen und Notare sind als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und die Wahrnehmung anderer Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege, z.B. Beglaubigung von Unterschriften, zuständig.

In Hamburg werden Notarinnen und Notare nur zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt. Sie können nicht gleichzeitig Rechtsanwälte sein. Zum Notar kann bestellt werden, wer deutscher Staatsangehöriger ist und ein rechtswissenschaftliches Universitätsstudium mit der Ersten Staatsprüfung sowie einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen hat. Voraussetzung ist ferner die Ableistung eines regelmäßig dreijährigen Anwärterdienstes als Notarassessor.

Notarassessoren und Notare werden in Hamburg von der Justizbehörde ernannt. Die zuständige Referentin, Frau Birgit Geigle, steht unter Tel. 040 42843-1778 für Auskünfte zur Verfügung.

Die in einem Oberlandesgerichtsbezirk bestellten Notare bilden eine Notarkammer. Diese ist in Hamburg die:

Hamburgische Notarkammer
Hamburgische Notarkammer Präsident: Heiko Zier Gustav-Mahler-Platz 1 20354 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 344987 040 35521450 info@hamburgische-notarkammer.de

Die Notarkammer vertritt die Gesamtheit der in ihr zusammengeschlossenen Notare, wacht über das Ansehen ihrer Mitglieder und unterstützt die Aufsichtsbehörden (Justizbehörde, Gerichtspräsidenten) bei ihrer Tätigkeit.

Die berufsständischen Interessen der hamburgischen Notare nimmt wahr der:

Hamburgischer Notarverein e.V.
Hamburgischer Notarverein e.V. Vorsitzender: Notar Wolfgang Rösing Gustav-Mahler-Platz 1 20354 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 344987 040 35521450 hamburgische-notarkammer@t-online.de