Was tun bei Rechtsstreitigkeiten?
Bei Rechtsstreitigkeiten mit Dienstleistern oder Behörden können mit staatlicher Hilfe Rechte geltend gemacht werden.
So können Dienstleister mit staatlicher Hilfe Rechte gegen Behörden oder Private, insbesondere andere Dienstleistungserbringer und –empfänger geltend machen:
Private Rechtsstreitigkeiten
In Rechtsstreitigkeiten mit anderen Dienstleistungsempfängern oder –erbringern kann der Zivilrechtsweg bestritten werden, wenn außergerichtliche Einigungsbemühungen z.B. im Rahmen einer Mediation nicht erfolgreich sind. Zuständig für etwaige Klagen sind abhängig vom Streitwert das Amtsgericht bzw. bei Summen ab € 5000,-- das Landgericht. Zuständig ist in der Regel das Gericht für den Wohnsitz des Schuldners. Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor dem Landgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen.
Geht es allein um die Zahlung einer Geldsumme, kann es möglicherweise zweckmäßiger sein, zunächst ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege zu leiten.
In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten gibt es besondere Abläufe und gerichtliche Verfahren (z.B. bei eilbedürftigen Angelegenheiten sogenannte einstweilige Verfügungen).
Geht der Rechtsstreit in der ersten Instanz verloren, gibt es unterschiedliche Rechtsmittel und Zuständigkeiten, die sich in der Regel aus der Rechtsmittelbelehrung der erstinstanzlichen Entscheidung eindeutig ergeben.
Erfüllt die Gegenpartei trotz eines Urteils den Anspruch nicht, so kann ggf. die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden
Für Klagen gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden sind die Verwaltungsgerichte, zuständig. Streitigkeiten mit Behörden kommen insbesondere im Zusammenhang mit Verwaltungsakten in Betracht.
Vorgerichtliche Rechtsbehelfe
Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist in der Regel ein Widerspruchsverfahren durchzuführen, wenn Gegenstand des behördlichen Handelns ein Verwaltungsakt ist. Hierbei überprüft die Behörde bzw. die nächst höhere Behörde ihre Entscheidung noch einmal. Jede Behörde ist verpflichtet, den Bürger mit einer "Rechtsmittelbelehrung" über das jeweils mögliche weitere Rechtsmittel zu informieren.
Gerichtliche Rechtsbehelfe
Gegen behördliches Handeln sind verschiedene Klagearten vor den Verwaltungsgerichten möglich. Mit einer Anfechtungsklage können Sie gegen einen erlassenen Verwaltungsakts vorgehen. Mit einer Verpflichtungsklage kann auch die Behörde verpflichtet werden, einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen. Im Übrigen kann auch geklagt werden, wenn die Behörde ohne Grund zu lange untätig bleibt.
Hat die Behörde in anderer Form als durch einen Verwaltungsakt gehandelt, kommen auch Leistungs- und allgemeine Feststellungsklagen in Betracht.
Daneben kann auch in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten in eiligen Fällen eine meist vorläufige Entscheidung durch einstweiligen Rechtsschutz erlangt werden.
Im Verwaltungsprozess selbst sind die Berufung und die Beschwerde die relevanten Rechtsmittel, wenn dadurch die Entscheidung des Gerichts in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht überprüft werden soll. Nur in rechtlicher Hinsicht kann durch die Revision ein Urteil nachgeprüft werden.
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