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"Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD)

NPD Logo NPD Logo

(Publikation Internet)

Die 1964 gegründete NPD ist die älteste rechtsextremistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Nach zahlreichen Erfolgen bei Landtagswahlen verfehlte sie bei der Bundestagswahl im Jahr 1969 mit 4,3% nur knapp den Sprung ins Parlament. Die NPD vertritt heute offen und in besonders aggressiver Weise fremdenfeindliche, rassistische und antisemitische Positionen und versteht sich als Fundamentalopposition zum gegenwärtigen "System". Mit Hetze und übler Propaganda insbesondere gegen Juden lässt die NPD ihre Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus deutlich erkennen.

Udo VOIGT, NPD-Bundesvorsitzender Udo VOIGT

(Publikation Internet)

Unter ihrem Parteivorsitzenden Udo VOIGT, der 1996 zum ersten Mal in dieses Amt gewählt und im April 2009 erneut bestätigt wurde, erlebte die NPD eine neue Aufschwungphase und erheblichen Zulauf, insbesondere von jüngeren Rechtsextremisten. Nach dem Mitgliederrückgang im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren ab 2001 verzeichnete die Partei ab Ende 2004 wieder einen verstärkten Zulauf. Mit 7.000 Anhängern ist die NPD gegenwärtig die mitgliederstärkste und auch aktivste rechtsextremistische Partei in Deutschland. Seit 1997 verfolgt sie mit ihrem "Drei-Säulen-Konzept" ("Kampf um die Straße", "Kampf um die Köpfe", "Kampf um die Parlamente"), das später um eine vierte Säule ("Kampf um den organisierten Willen") erweitert wurde, eine Mehrfachstrategie, die über die angestammte Rolle als Wahlpartei hinausgeht und der verstärkten aktionistischen Orientierung dient. Im Zuge dieser Strategie hat sich die NPD systematisch für Neonazis, neonazistisch geprägte und andere rechtsextremistische Skinheads geöffnet und diese in ihre Aktivitäten, insbesondere Demonstrationen und andere öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, eingebunden. Einige Neonazikader stiegen bis in  Führungspositionen auf.

Aus dem Schulterschluss mit den sogenannten Freien Nationalisten (Neonazis und neonazistische Skinheads) entwickelte sich jedoch keine reibungslose Integration. Die alten NPD-Funktionäre sahen sich zunehmend mit innerparteilichen Oppositionsgruppen (Revolutionäre Plattform) konfrontiert; es kam zu langanhaltenden Querelen und Parteiausschlüssen. Die Auseinandersetzungen verschärften sich zusätzlich, als die unterschiedlichen Ansichten zum Abwehrverhalten der Partei gegen das 2001 eröffnete Verbotsverfahren (s.u.) aufeinanderprallten. In der gemeinsamen Front gegen das "System" kam es zu Rissen, die bis heute nicht vollständig überwunden sind.

NPD-Anhänger mit Flaggen NPD-Anhänger mit Flaggen

(Publikation Internet)

Die Mehrfachstrategie der Partei hat bis heute Bestand. Nach wie vor versucht die NPD, insbesondere mit dem "Kampf um die Straße" ihre Mobilisierungsfähigkeit zu fördern und sich zu exponieren. Auch wenn Neonazis aus Kreisen der "Freien Nationalisten" weiterhin eigene Demonstrationen durchführen, nutzen Teile der Neonaziszene und Skinheads wieder zunehmend die Strukturen der Partei und die Plattform, die ihnen dort geboten wird.

Beide Lager, NPD und Neonaziszene, operieren mit dem Schlagwort von den "national befreiten Zonen". Während Neonazis und Skinheads dies eher räumlich verstehen, verbindet die NPD damit auch einen geistigen Anspruch: In der politisch intellektuellen Auseinandersetzung mit dem weltanschaulichen Gegner soll neues Terrain in den "Köpfen" ("Kampf um die Köpfe") gewonnen werden.

NPD-Demonstration gegen das Parteiverbotsverfahren 2001 in Berlin NPD-Demonstration gegen das Parteiverbotsverfahren 2001 in Berlin

(Publikation Internet)

Aufgrund ihres aggressiven verfassungsfeindlichen Verhaltens stellten Bundesregierung, Bundesrat und der Deutsche Bundestag im Frühjahr 2001 jeweils einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD. Mit Beschluss vom 18.03.03 stellte das Bundesverfassungsgericht das NPD-Verbotsverfahren jedoch ein. Im Zweiten Senat hatte sich nicht die nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz notwendige Zweidrittelmehrheit für die Fortsetzung des Verfahrens gefunden. Der Einstellungsbeschluss war somit keine Sach-, sondern eine Prozessentscheidung. Die drei der sieben Richter, die für die Beendigung gestimmt hatten, führten aus, die Beobachtung einer Partei durch V-Leute des Verfassungsschutzes auf  Vorstandsebene sei unmittelbar vor und während eines Verbotsverfahrens unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren. Ausnahmen könnten nur gemacht werden, wenn von der Partei außergewöhnliche Gefahren ausgingen. Die vier Richter, die sich für eine Fortführung ausgesprochen hatten, erklärten unter anderem, das Bundesverfassungsgericht habe eine gerichtliche Aufklärungspflicht; der bloße Anschein oder die abstrakte Gefahr einer Ausforschung der NPD durch V-Leute verstoße nicht gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und reiche insofern für eine Verfahrenseinstellung nicht aus. Auch der Belang des präventiven Verfassungsschutzes werde mit der Einstellung des Verfahrens nicht angemessen berücksichtigt. Die Hoffnungen der NPD, dass der für sie positive Ausgang des Verfahrens zu einem erneuten Aufschwung beitragen würde, erfüllten sich zunächst nicht.

Die Wende trat erst 2004 ein, als die NPD den Anstoß zu einer "Volksfront von Rechts" gab, in der NPD, DVU und "Freie Nationalisten" politisch zusammenarbeiten sollten. Hierzu gehörte u.a. die  unter dem Begriff "Deutschlandpakt" getroffene Übereinkunft zwischen den beiden rechtsextremistischen Parteien, bei Wahlen nicht gegeneinander anzutreten. Diese Absprache wirkte sich erstmals bei zwei ostdeutschen Landtagswahlen im September 2004 aus. Die DVU errang sechs Sitze in Brandenburg und die NPD zog mit zwölf Mandaten (9,2%) in den sächsischen Landtag ein. Bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern im September 2006 gelang es der Partei, unter Einbindung von Angehörigen der neonazistisch geprägten Kameradschaftsszene flächendeckend in allen Wahlkreisen mit Direktkandidaten anzutreten. Führende Vertreter der örtlichen "Freien Nationalisten" erhielten aussichtsreiche Plätze auf der Landesliste der Partei, sodass zwei von ihnen in den Landtag einziehen konnten. Im Gegenzug wurde der Landesverband im Wahlkampf personell stark von Anhängern der Kameradschaftsszene unterstützt.

Bruch des Deutschlandpaktes - Logos der NPD und DVU Bruch des Deutschlandpaktes - Logos der NPD und DVU

(Publikationen Internet / Bildmontage LfV)

Der bis 2009 geltende "Deutschlandpakt" scheiterte jedoch vorzeitig. Erste Unstimmigkeiten zeichneten sich bereits im April 2008 ab, als einzelne NPD-Mitglieder und Anhänger aus den Kreisen der "Freien Kräfte" versuchten, die Vereinbarungen zu modifizieren. Die DVU wurde aufgefordert, bei den Landtagswahlen im August 2009 in Thüringen zugunsten der NPD auf eine Wahlteilnahme zu verzichten. Die NPD argumentierte, dass sie über eine deutlich stärkere lokale Verankerung in Thüringen verfüge und somit größere Chancen habe, in den thüringischen Landtag einzuziehen. Auf ihrem Bundesparteitag im Januar 2009 stimmte die DVU dieser Forderung letztlich zu. Zur endgültigen Aufkündigung des "Deutschlandpakts" kam es am 27.06.09, als der Bundesvorstand der NPD entgegen der ursprünglichen Absprache entschied, sich zur Landtagswahl am 27.09.09 in Brandenburg ebenfalls zur Wahl zu stellen. Als Begründung führte der NPD-Vorstand an, dass der "Deutschlandpakt", nach dem jeweils die Partei mit den besten Chancen antreten solle, seine Geschäftsgrundlage verloren habe. Ein Wiedereinzug der DVU in den Landtag sei unvorstellbar, ein Verzicht auf die Wahlteilnahme der NPD daher der eigenen Anhängerschaft kaum vermittelbar. Mitauslösend für diesen Beschluss war das schlechte Abschneiden der DVU bei der Europawahl im Juni 2009; sie erreichte lediglich 0,4% der Stimmen. Die Ursache für dieses schlechte Abschneiden sah die NPD vor allem in der Inaktivität der DVU.

Nach der Neuwahl des Bundesvorstandes und der Wiederwahl des umstrittenen Vorsitzenden Udo VOIGT im April 2009 brach der schon länger schwelende parteiinterne Richtungskampf offen aus. Funktionäre der sächsischen NPD-Landtagsfraktion erklärten, ihr Ziel sei es, bei den anstehenden Wahlen die Erfolgsträchtigkeit des "sächsischen Weges" zu beweisen, der für einen gegenwartsbezogenen und volksnahen Nationalismus stehe. Der Personenkreis um VOIGT wiederum wertete es als gefährlichen Anpassungskurs, wenn nunmehr eine einseitige Hinwendung zu national-konservativen Kreisen angestrebt werde. Bei einer Anpassung an konservative Schichten verlöre der klare sozialrevolutionäre Kurs der NPD seine Glaubwürdigkeit. Die NPD dürfe mit ihrer Argumentation nicht versuchen, in die Mitte der Gesellschaft zu drängen, sondern müsse diese zu sich ziehen. Zwar gelang der NPD bei der Landtagswahl in Sachsen im August 2009 mit 5,6% der Wählerstimmen erstmalig der Wiedereinzug in ein Landesparlament, sie konnte aber ihren Erfolg von 2004 (9,2 %) nicht wiederholen. Die entgegengesetzten Strömungen in der Partei verbuchen das sächsische Wahlergebnis jeweils als Bestätigung der eigenen Position. Eine Beendigung dieses Konflikts ist derzeit nicht absehbar.

Der im Rahmen des "Volksfront-Konzeptes" angestrebte Schulterschluss mit den "Freien Nationalisten" ist in den einzelnen Regionen unterschiedlich ausgeprägt. In Hamburg ist eine zunehmende personelle Verschmelzung von NPD und Neonaziszene festzustellen. Landesvorsitzender war seit Februar 2007 der bundesweit bekannte Neonazi Jürgen Rieger (verstorben am 29.10.09), der im Mai 2008 auch zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt worden war. Die politische Richtung und die Aktivitäten der Hamburger NPD werden seit Februar 2007 weitgehend von Neonazis bestimmt, die für ihre Aktionen die Strukturen und Ressourcen der Partei nutzen können. In der Öffentlichkeit treten neonazistische Aktivisten auch unter dem Deckmantel angeblicher "Bürgerinitiativen" auf (z.B. "Bürgerinitiative Für ein sicheres Harburg", "Bürgerinitiative Für ein sicheres Bergedorf").

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