Rechtsgrundlagen der Marktüberwachung
EU-Recht
Ziel der Rechtssetzung der Europäischen Union (EU) im Bereich des Verbraucherschutzes ist es, ein gleichmäßig hohes Sicherheitsniveau für alle Menschen in der EU festzulegen. Im Bereich Produktsicherheit - Non-Food-Produkte (Nicht-Lebensmittel) – ist dies vor allem durch Einzel-Richtlinien für Produktgruppen geschehen. Sie sind unter den Mitgliedsstaaten abgestimmt und werden in allen Ländern der EU umgesetzt. Die Rechtsgrundlagen werden ergänzt durch Europäische Sicherheitsstandards (EN-Standards), in denen konkrete technische Anforderungen für einzelne Produkte oder Produktgruppen festgelegt sind. Die wichtigsten EU-Verordnungen / EN-Standards sind:
- Verordnung (EG) 764/2008 (Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG)
- Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates)
- Beschluss Nr. 768/2008 (Beschluss über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates)
- Rechtsportal der Generaldirektion "Industrie und Wettbewerb" der EU
Nationales Recht
Zentrale Rechtsvorschrift für die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen ist das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz). Es resultiert aus der Umsetzung der europäischen Produktsicherheitsrichtlinien, die das Inverkehrbringen von Produkten, die für den Verbraucher bestimmt sind, regelt. Die harmonisierten Richtlinien, wie z.B. die Niederspannungsrichtlinie, sind dem Produktsicherheitsgesetz als Verordnungen angefügt worden.
- Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
Erste Verordnung zum ProdSG (Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen)
Zweite Verordnung zum GPSG (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)
Sechste Verordnung zum ProdSG (Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern)
Siebte Verordnung zum ProdSG (Gasverbrauchseinrichtungs-Verordnung)
Achte Verordnung zum ProdSG (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen)
Neunte Verordnung zum ProdSG (Maschinenverordnung)
Zehnte Verordnung zum ProdSG (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten)
Elfte Verordnung zum ProdSG (Explosionsschutzverordnung)
Zwölfte Verordnung zum ProdSG (Aufzugsverordnung)
Dreizehnte Verordnung zum ProdSG (Aerosolpackungsverordnung)
Vierzehnte Verordnung ProdSG (Druckgeräteverordnung)
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Link zur Seite des Bundesministerium der Justiz)
Leitlinien
Um eine einheitliche Umsetzung dieser Rechtsetzung in der Marktüberwachung zu gewährleisten, haben die zuständigen Behörden in Deutschland in Anlehnung an die europäische Handlungsanleitung („Blue Guide“) eine deutsche Handlungsanleitung entwickelt, nach der sie Marktaufsicht durchführen.
- Blue Guide - Europäische Handlungsanleitung (PDF, 126 Seiten)
- Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland (PDF, 58 Seiten, Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik-LASI)
Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bildet den Rahmen für Kontrollen aus Drittländern. Die Europäische Kommission hat Leitlinien als Instrument für Zoll- und Marktüberwachungsbehörden erstellt, die sich aus "Allgemeinen Leitlinien" und "Praktischen Anleitungen" zusammensetzen und die Zusammenarbeit der Behörden untereinander verbessern sollen.
- Leitlinien für Einfuhrkontrollen im Hinblick auf die Sicherheit und die Übereinstimmung von Produkten mit den Anforderungen (PDF, 19 Seiten)

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us