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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Rechtsgrundlagen der Marktüberwachung

EU-Recht

Ziel der Rechtssetzung der Europäischen Union (EU) im Bereich des Verbraucherschutzes ist es, ein gleichmäßig hohes Sicherheitsniveau für alle Menschen in der EU festzulegen. Im Bereich Produktsicherheit - Non-Food-Produkte (Nicht-Lebensmittel) – ist dies vor allem durch Einzel-Richtlinien für Produktgruppen geschehen. Sie sind unter den Mitgliedsstaaten abgestimmt und werden in allen Ländern der EU umgesetzt. Die Rechtsgrundlagen werden ergänzt durch Europäische Sicherheitsstandards (EN-Standards), in denen konkrete technische Anforderungen für einzelne Produkte oder Produktgruppen festgelegt sind. Die wichtigsten EU-Verordnungen / EN-Standards sind:

  • Verordnung (EG) 764/2008 (Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG)
  • Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates)
  • Beschluss Nr. 768/2008 (Beschluss über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates)
  • Rechtsportal der Generaldirektion "Industrie und Wettbewerb" der EU



Nationales Recht

Zentrale Rechtsvorschrift für die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen ist das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz). Es resultiert aus der Umsetzung der europäischen Produktsicherheitsrichtlinien, die das Inverkehrbringen von Produkten, die für den Verbraucher bestimmt sind, regelt. Die harmonisierten Richtlinien, wie z.B. die Niederspannungsrichtlinie, sind dem Produktsicherheitsgesetz als Verordnungen angefügt worden.



Leitlinien

Um eine einheitliche Umsetzung dieser Rechtsetzung in der Marktüberwachung zu gewährleisten, haben die zuständigen Behörden in Deutschland in Anlehnung an die europäische Handlungsanleitung („Blue Guide“) eine deutsche Handlungsanleitung entwickelt, nach der sie Marktaufsicht durchführen.

Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 bildet den Rahmen für Kontrollen aus Drittländern. Die Europäische Kommission hat Leitlinien als Instrument für Zoll- und Marktüberwachungsbehörden erstellt, die sich aus "Allgemeinen Leitlinien" und "Praktischen Anleitungen" zusammensetzen und die Zusammenarbeit der Behörden untereinander verbessern sollen.



Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Geerd Oertel Referatsleiter Raum 2.21 Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-3232 040 42837-3370 geerd.oertel@bgv.hamburg.de