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Was bedeutet "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" zu haben (Einbürgerungstest)?

Einbürgerungstest

(© Gerd Altmann(geralt)/ PIXELIO www.pixelio.de )

Einbürgerungsbewerber müssen ab dem 1. September 2008 nachweisen, dass sie über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Diese Kenntnisse müssen in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Einbürgerungsbewerber, die den Einbürgerungsantrag bereits ab dem 31. März 2007 gestellt haben.

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Woraus besteht der Einbürgerungstest?

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen zu den Themen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. 30 Fragen beziehen sich dabei auf Deutschland insgesamt, 3 Fragen speziell auf Hamburg. Pro Frage sind vier Antwortmöglichkeiten vorgeben, von denen jeweils nur eine richtig ist. Innerhalb von 60 Minuten müssen von den 33 Fragen 17 richtig beantwortet werden, um den Test zu bestehen.

Wer muss den Einbürgerungstest ablegen?

Grundsätzlich alle, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, müssen den Einbürgerungstest ablegen.

Ob im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine Ausnahme in Betracht kommen kann, teilt Ihnen nach Prüfung die Einbürgerungsabteilung mit.

Wo kann man sich für den Einbürgerungstest anmelden?

Die erforderliche persönliche Anmeldung kann bei einer der folgenden Stellen erfolgen:

a) Hamburger Volkshochschule, Zentrum Deutsch als Fremdsprache, Schanzenstraße 77, 20357 Hamburg (Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 15 – 18 Uhr; Mittwoch 10 –13 Uhr)

b) Hamburger Volkshochschule, Zentrum Deutsch als Fremdsprache, Harburg Carrée, Eddelbüttelstraße 47a, 21073 Hamburg (Sprechzeiten: Dienstag 14 – 17 Uhr; Donnerstag 11 – 13 Uhr).

Nähere Informationen erhalten Sie über die Internetseite der VHS www.vhs-Hamburg.de bzw. über Tel.: 4 28 41 – 33 49 oder 4 28 88 – 62 19 (nur Auskunft – keine Anmeldung).

c) inlingua Sprachschule, Spitalerstraße 1 (gegenüber vom Hauptbahnhof), 20095 Hamburg (Sprechzeiten: Montag bis Freitag 7.30 – 20.30 Uhr; Sonnabend 8.30 – 12.30 Uhr).

Nähere Informationen erhalten Sie über die Internetseite von inlingua Hamburg www.inlingua-hamburg.de bzw. über Tel.: 32 58 87 – 0 (nur Auskunft – keine Anmeldung).

Kosten:

25,- € pro Test. Wer den Test nicht beim ersten Mal besteht, kann ihn beliebig oft wiederholen. Jeder Versuch kostet 25,-  €.

Vorbereitung:

Es gibt eine Sammlung der insgesamt 310 möglichen Fragen, von denen jedem Prüfungsteilnehmer 33 gestellt werden. Alle Fragen können Sie am Ende dieser Seite einsehen und herunterladen. Wir bitten um Verständnis, dass wir den Fragenkatalog  (insgesamt 162 Seiten) aus Kostengründen nicht in gedruckter Form zur Verfügung stellen können.

Die Hamburger Volkshochschule bietet außerdem Vorbereitungstrainings an, in denen die wichtigsten Themen des Tests aufgegriffen werden und gezeigt wird, wie Sie sich selbstständig vorbereiten und Ihr Wissen vertiefen können. Diese Kurse umfassen 16 Stunden und kosten lediglich 16,- €.

inlingua Hamburg bietet entsprechende Vorbereitungstrainings an. Je nach Teilnehmerzahl umfassen diese jeweils 2 bis 3 Unterrichtsstunden freitags ab 17.15 Uhr und/oder sonnabends ab 9 Uhr. Pro Unterrichtstag wird eine Gebühr von 10,- € erhoben, die im Voraus zu bezahlen ist. Die Dauer bestimmt jeder Teilnehmer selbst, sie richtet sich nach den persönlichen Vorkenntnissen und dem individuellen Bedarf.

Abschließende Hinweise:

Eine Zusammenfassung dieser Hinweise finden Sie am Ende dieser Seite als Download.

Weitere Informationen zum Einbürgerungstest finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern.

Eingehende Informationen erhalten Sie durch die Ansprechpartner in der Einbürgerungsabteilung.