Sachverständige: Bestellung durch die Handelskammer
Das Angebot richtet sich an Personen, die Sachverständige suchen oder benannt bekommen möchten. Auch Sachverständige, die öffentlich bestellt und vereidigt werden wollen, wenden sich an die Handelskammer.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Personen mit besonderer Sachkunde auf bestimmten Gebieten. Diese Fachkunde haben die Sachverständigen im Rahmen einer Prüfung belegt. Sachverständige werden in erster Linie zur gutachterlichen Beurteilung von Beweisfragen in Gerichtsverhandlungen benötigt, sie können allerdings auch außergerichtlich als Schiedsgutachter tätig werden.
Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
DOWNLOADS:
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» Antrag (PDF):
Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger.
Auf Anfrage eines Gerichts, einer Behörde, eines Unternehmens oder eines Verbrauchers benennt die Handelskammer Hamburg geeignete Sachverständige.
Weitere Informationsangebote zum Thema Sachverständige
- 10 Tipps über öffentlich bestellte Sachverständige
- Hamburger Sachverständigenverzeichnis
- Bundesweites IHK-Sachverständigenverzeichnis
- Bodenschutz & Altlasten Sachverständigenverzeichnis
- Seminarangebote für Sachverständige
Informieren Sie sich auf den Seiten der Handelskammer Hamburg. Sie können sich auch per Telefon oder E-Mail an die Handelskammer wenden und einen Beratungstermin vereinbaren.
Ansprechpartner:
WEITERE INFORMATIONEN
Handelskammer – Sachverständige
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