•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Sachverständige und Untersuchungsstellen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz

Die "Hamburgische Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (HmbVSU)" setzt eine Übereinkunft der norddeutschen Umweltressorts um, die ein einheitliches Anerkennungsverfahren für Bodenschutz-Sachverständige in Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorsieht. Danach wird die Anerkennung der Sachverständigen durch die örtlich zuständigen Handelskammern und Industrie- und Handelskammern vorgenommen.

Die komplexen Zusammenhänge, die bei der Beurteilung von Bodenverunreinigungen und der Erarbeitung geeigneter Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind, erfordern oft die Hilfe von Sachverständigen.

Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachverständigen, die Aufgaben nach dem Bundes Bodenschutzgesetz wahrnehmen, sind Sachkunde, Zuverlässigkeit und ausreichende technische Ausstattung. Die Handelskammer Hamburg wird sich gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern der übrigen norddeutschen Länder eines Fachgremiums bedienen, in das Prüfer aus der behördlichen, privatwirtschaftlichen und Hochschulpraxis entsandt werden. Für den norddeutschen Wirtschaftsraum steht damit künftig ein kostengünstiges und qualitativ hochwertiges Verfahren zur Verfügung.

 Der Senat erfüllt mit der Hamburgischen Verordnung zugleich eine Verpflichtung aus der UmweltPartnerschaft, die er im März 2003 mit der Hamburger Wirtschaft vereinbart hat.

Interessenten können sich an die Handelskammer Hamburg wenden: service@hk24.de

Die in Hamburg bisher anerkannten Sachverständigen sind der bundesweiten Datenbank ReSyMeSa - Recherchesystem Messstellen und Sachverständige zu finden.