Sachverständige und Untersuchungsstellen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz
Die komplexen Zusammenhänge, die bei der Beurteilung von Bodenverunreinigungen und der Erarbeitung geeigneter Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind, erfordern oft die Hilfe von Sachverständigen.
Voraussetzung für eine Anerkennung der Sachverständigen, die Aufgaben nach dem Bundes Bodenschutzgesetz wahrnehmen, sind Sachkunde, Zuverlässigkeit und ausreichende technische Ausstattung. Die Handelskammer Hamburg wird sich gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern der übrigen norddeutschen Länder eines Fachgremiums bedienen, in das Prüfer aus der behördlichen, privatwirtschaftlichen und Hochschulpraxis entsandt werden. Für den norddeutschen Wirtschaftsraum steht damit künftig ein kostengünstiges und qualitativ hochwertiges Verfahren zur Verfügung.
Link zum Text der Verordnung
Interessenten können sich an die Handelskammer Hamburg wenden: service@hk24.de
Die in Hamburg bisher anerkannten Sachverständigen sind der bundesweiten Datenbank ReSyMeSa - Recherchesystem Messstellen und Sachverständige zu finden.

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