Aktuelle Schadensfälle
Was sind aktuelle Schadensfälle? Was ist zu tun?
Schadensfälle gefährden den Boden und das Grundwasser!
Grundwasser und Boden sind unsere wichtigsten Lebensgrundlagen. Wir gehen täglich mit ihnen um, nutzen und verbrauchen sie. Damit besteht aber auch täglich die Gefahr einer Verschmutzung:
- durch Störfälle in Betriebsanlagen, bei denen Gefahrstoffe in die Umwelt austreten
- durch Tankwagenunfälle auf der Straße, der Schiene oder auf Betriebsgeländen
- durch unzulässige Entsorgung von Altöl, Lösungs- oder Pflanzenschutzmitteln und anderen Chemikalien
- durch Schäden an privaten und gewerblichen Heizöltanks
Häufig werden bislang verborgen gebliebene Verunreinigungen im Zuge von Baumaßnahmen aufgedeckt.
Aus dem Schadensfall darf keine Altlast werden!
Ist es zu einem Schadensfall gekommen oder wurde eine ältere Bodenverunreinigung akut aufgedeckt, gebieten Gesundheitsvorsorge und Grundwasserschutz ihre sofortige Bewertung. Der Bewertung folgt ein umweltgerechtes Handlungskonzept. Je rascher dies alles geschieht, desto besser, denn die Folgewirkungen verschleppter Verunreinigungen sind nur mit sehr großem Aufwand zu beseitigen. Wenn nach einem Tankwagenunfall nur ein einziger Liter verschütteten Öls oder chemischer Flüssigkeit in das Erdreich sickert, so wird nicht nur Boden verseucht, sondern unter Umständen auch das Grundwasser, unser wichtigstes Trinkwasserreservoir. Schnelles, zielgerichtetes Handeln kann helfen, den Aufwand zur Schadensbekämpfung und die Kosten einer Sanierung gering zu halten. Deshalb besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Boden- und Grundwasserverunreinigungen. Das Referat "Aktuelle Schadensfälle" erteilt Auskunft in allen Fragen der Bearbeitung akut aufgedeckter Fälle.
Schnell handeln, wenn etwas passiert ist!
Haben Sie einen Schaden verursacht oder Kenntnis von einem Schadensfall erhalten, ist der erste Schritt die Schadensmeldung bei dem Referat Schadensmanagement der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (Tel: 428 40 - 23 00) oder der Polizei (110). Je präziser Sie dabei über die betreffenden Gefahrstoffe und ihre Ausbreitung informieren, desto wirksamer können die ersten schadensbekämpfenden Maßnahmen veranlasst werden. Aber auch der bloße Schadensverdacht oder die Annahme einer Gefährdung sollten unverzüglich gemeldet werden. Die Vor-Ort-Bewertung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird dann zeigen, ob Maßnahmen zu ergreifen sind. Bei einer Grundwassergefährdung schaltet das Referat Schadensmanagement das Referat "Aktuelle Schadensfälle" des Amtes für Umweltschutz ein. Die Gefahrenerkundung und die Beseitigung der Verunreinigung ist vom Verursacher oder Grundeigentümer durchzuführen.

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