Notfallvorsorge und Notfälle
Hinweise zur Bekämpfung von Schimmelpilzen
Haben sich Schimmelpilze an Ihren Akten festgesetzt und ist Ihr Schriftgut in höchstem Maße gefährdet, so wenden Sie sich bitte umgehend an das Staatsarchiv Hamburg. Ihre Ansprechpartner:
Hendrik Eder
Telefon: 040/428 31 3166
E-Mail: hendrik.eder@staatsarchiv.hamburg.de
Michael Stoffregen
Telefon: 040/428 31 3105
E-Mail: michael.stoffregen@staatsarchiv.hamburg.de
| a) Die Entstehung von Schimmelpilzen |
Schimmelpilze sind für organisches Material, wie Papier, aber auch für Menschen gefährlich. Die gegenüber Umwelteinflüssen äußerst resistenten Sporen verbreiten sich rasch durch die Luft. Daher ist Vorsicht geboten bei Klima- und Belüftungsanlagen. Die Gefahr der Schimmelpilzbildung besteht insbesondere bei
- durchnässtem Schriftgut (auch bei zurückliegenden, ausgetrockneten Nässeschäden)
- zu feuchter und gleichzeitig zu warmer Lagerung von Schriftgut.
Dementsprechend sollten papierne Unterlagen bei einer Raumtemperatur von 15° bis 18° C und geringer Luftfeuchtigkeit von 50 % +/- 5 % in gut zu lüftenden und sauberen Räumen ohne Sonneneinstrahlung gelagert werden. Weitere Hinweise zur Aufbewahrung finden Sie in den Empfehlungen zur Aufbewahrung von Registraturgut.
| b) Maßnahmen bei Schimmelbefall |
Jeder Kontakt mit schimmelpilzbefallenen oder durch eine Havarie in Mitleidenschaft gezogene Unterlagen sollte in Schutzkleidung erfolgen. Schimmelpilzbefallene Unterlagen sind für jegliche Benutzung zu sperren und in besonderen (Quarantäne-)Räumen zu lagern.
Die weitere Behandlung sollte durch Fachleute erfolgen. Als Behandlungsmaßnahmen gibt es die Dekontamination und die Sterilisation.
Dekontamination
Dekontamination ist die "Zurückführung biologischer Arbeitsstoffe auf die gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung". Die wichtigste, notwendige und meist auch ausreichende Dekontaminationsmaßnahme ist die grundlegende Trockenreinigung der Unterlagen durch Absaugen, Abkehren, Abpinseln unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften.
Sterilisation (Abtötung von Schimmelpilzen)
Zur Abtötung der Schimmelpilze und -sporen gibt es grundsätzlich zwei Methoden im Massenverfahren. Beide Methoden sind jedoch nicht ohne Nachteile. Sie haben keinerlei Einfluss auf die allergene und toxische Wirkung der Mikroorganismen und ihrer Abbauprodukte und sie sind als einzelne Maßnahme sinnlos.
Bestrahlung mit Gammastrahlen
Durch Bestrahlung wird der Schimmel vollständig abgetötet. Voraussetzung für die Bestrahlung ist jedoch, dass das Schriftgut keine Feuchtigkeit mehr aufweist, weil sonst die Abtötung des Schimmels nicht gewährleistet ist. Risiken für den Menschen beim Umgang mmit bestrahltem Schriftgut sind nicht nachweisbar. Allerdings können die abgetöteten, noch auf den Akten befindlichen Sporen Allergien verursachen. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine Reinigung des behandelten Schriftgutes.
Begasen mit Ethylenoxid
Der Wirkungsgrad der Begasung ist nachweislich begrenzt und das Ethylenoxid durch nachträgliche Ausdünstung und Bildung von Rückständen gesundheitlch für den Menschen bedenklich (krebserregend). Zudem können Beschreibstoffe und Schriftträger geschädigt werden. Akten, die der Begasung unterzogen wurden, müssen etwa sechs Monate ausdünsten.

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