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Schulbegleitung Hinweise und Unterlagen

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Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer schweren Entwicklungsbeeinträchtigung in den Bereichen der geistigen, der körperlich-motorischen oder der emotionalen und sozialen Entwicklung eine besondere Unterstützung benötigen, können in der Schule eine Schulbegleitung bekommen.

Schulbegleitung

Hinweise und Unterlagen


Im Rahmen des neuen Verfahrens (gültig seit Schuljahr 2015/2016) unterscheiden wir zwei Zielgruppen:

1. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung eine Schulbegleitung benötigen (Regionale Bildungs- und Beratungszentren = ReBBZ).

2 . Schülerinnen und Schüler mit erheblichem oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung, die eine Schulbegleitung benötigen (B41-41).

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