Schuldner- und Insolvenzberatung in Hamburg
Diese Beratungsstellen bieten umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, zum Beispiel bei Lohn- oder Kontopfändung. Darüber hinaus helfen sie als anerkannte Stellen nach Paragraph 305 Insolvenzordnung bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Kosten der Beratung
Die Beratung ist grundsätzlich nicht kostenfrei. Wer jedoch Sozialhilfe erhält oder selbst nicht über ausreichend Einkommen verfügt, um die Beratung zu bezahlen, kann bei den Beratungsstellen beantragen, dass die Stadt die Beratungskosten nach Paragraph 11 (5) Sozialgesetzbuch XII übernimmt. Mehr...
Anerkannte Beratungsstellen nach Paragraph 305 der Insolvenzordnung
Sofern Sie über ausreichend Einkommen verfügen, um die Beratungskosten selbst zu tragen, können Sie sich zur Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens außerdem an jede der anerkannten Stellen nach § 305 Insolvenzordnung wenden.
Alle Beratungsstellen
Eine Übersicht aller Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen finden Sie hier...

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