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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Schuldner- und Insolvenzberatung in Hamburg

Die Schuldnerberatung wird in Hamburg durch private Einrichtungen durchgeführt. Diese Schuldnerberatungsstellen führen im Auftrag der Stadt die Schuldner- und Insolvenzberatung nach Paragraph 11 (5) Sozialgesetzbuch XII durch.

 

Paragraphen. (Gerd Altmann, www.pixelio.de)
Paragraphen (Bild: Gerd Altmann / pixelio.de)

Diese Beratungsstellen bieten umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, zum Beispiel bei Lohn- oder Kontopfändung. Darüber hinaus helfen sie als anerkannte Stellen nach Paragraph 305 Insolvenzordnung bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Kosten der Beratung

Die Beratung ist grundsätzlich nicht kostenfrei. Wer jedoch Sozialhilfe erhält oder selbst nicht über ausreichend Einkommen verfügt, um die Beratung zu bezahlen, kann bei den Beratungsstellen beantragen, dass die Stadt die Beratungskosten nach Paragraph 11 (5) Sozialgesetzbuch XII übernimmt. Mehr...

Anerkannte Beratungsstellen nach Paragraph 305 der Insolvenzordnung

Sofern Sie über ausreichend Einkommen verfügen, um die Beratungskosten selbst zu tragen, können Sie sich zur Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens außerdem an jede der anerkannten Stellen nach § 305 Insolvenzordnung wenden.

Alle Beratungsstellen

Eine Übersicht aller Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen finden Sie hier...