Schwarzarbeitsbekämpfung in Hamburg
Unter Schwarzarbeit werden vor allem Steuerhinterziehung und das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen verstanden. Diese Delikte verfolgen der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und die Steuerbehörden.
Unter Schwarzarbeit fällt aber auch:
Gewerbeausübung ohne Gewerbeanzeige ("Gewerbeschein" - § 14 Gewerbeordnung)
Ausübung des Reisegewerbes ohne Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung)
Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne Handwerksrolleneintragung (§ 1 Handwerksordnung)
Missbrauch von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit
werden beim Bürgertelefon des Hauptzollamtes Hamburg-Stadt angenommen unter
Tel: 426 201 - 110
Bei gewerberechtlichen Fragestellungen ist der Mitarbeiter des Bezirksamtes dort unter Tel: 428 54 - 4739 zu erreichen.

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