•  
  •  
  •  
  •  
Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Hamburg-Mitte

Schwarzarbeitsbekämpfung in Hamburg

 

Bekämpfung der Schwarzarbeit
(Bild: Zoll)

Unter Schwarzarbeit werden vor allem Steuerhinterziehung und das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen verstanden. Diese Delikte verfolgen der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und die Steuerbehörden.

Unter Schwarzarbeit fällt aber auch:

  • Gewerbeausübung ohne Gewerbeanzeige ("Gewerbeschein" - § 14 Gewerbeordnung)

  • Ausübung des Reisegewerbes ohne Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung)

  • Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne Handwerksrolleneintragung (§ 1 Handwerksordnung)

  • Missbrauch von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Zentrale Schwarzarbeitsbekämpfung (ZLS) prüft in ganz Hamburg und ahndet Verstöße mit teils empfindlichen Geldbußen. Gleichzeitig werden Schwerpunkte auf Prävention und Aufklärung gelegt.

Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit
werden beim Bürgertelefon des Hauptzollamtes Hamburg-Stadt angenommen unter

Tel: 426 201 - 110

Bei gewerberechtlichen Fragestellungen ist der Mitarbeiter des Bezirksamtes dort unter Tel: 428 54 - 4739 zu erreichen.

E-Mail: schwarzarbeitsbekaempfung@hamburg-mitte.hamburg.de