Scientology - ein Fall für den Verfassungsschutz
Im Juni 1997 beschloss die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren (IMK), die Scientology-Organisation (SO) vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Zuvor hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Verfassungsschutzbehörden in einem Bericht Erkenntnisse über Zielsetzungen und Vorgehensweisen der SO vorgelegt (Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Scientology-Organisation). Auf dieser Grundlage stellte die IMK fest, dass bei der SO tatsächliche Anhaltspunkte für politisch bestimmte Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen. Bereits Ende 1995 hatte der Politologe Hans- Gerd Jaschke in einem Gutachten (Hans-Gerd Jaschke "Scientology - Eine Gefahr für die Demokratie - Eine Aufgabe für den Verfassungsschutz?") die These aufgestellt, Scientology sei eine neue Form des politischen Extremismus. Theorie und Praxis der SO erfüllten alle Merkmale einer totalitären Organisation: Ideologischer Alleinvertretungsanspruch, rigider Dogmatismus, hermetisch abgeschlossene Organisationsstruktur, Führerkult und totale Unterordnung der Mitglieder, dualistisches Freund-Feind-Bild, kollektivistisches Denken und eine ideologische Fachsprache mit z.T. redefinierten Begriffen.
(Publikation Internet)
Nach einer Klage der "Scientology Kirche Deutschland e.V." und der "Scientology Kirche Berlin e.V." gegen die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigte das Verwaltungsgericht Köln im November 2004 die Rechtmäßigkeit der Beobachtung. Auch mit einem zweiten Versuch scheiterten die Kläger im Februar 2008 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in einer Berufungsverhandlung. Das Gericht wies die Klage zurück und ließ keine Revision zu. In der Urteilsverkündung hieß es, Scientology strebe eine Gesellschaftsordnung an, mit der "zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt" würden.

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us

