Entschädigungsleistungen zur SED- Unrechtsbereinigung
Opfer rechtsstaatswidriger straf- oder verwaltungsrechtlicher Entscheidungen im Beitrittsgebiet (ehem. DDR) in der Zeit vom 08.05.1945 bis 02.10.1990, die infolge der Freiheitsentziehung bzw. durch die Verwaltungsentscheidung eine gesundheitliche Schädigung erhalten haben, erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung.
Es gibt zwei so genannte SED-Unrechtsbereinigungsgesetze: das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG). Sie regeln die Entschädigung für strafrechtliche Entscheidungen (Freiheitsentzug) eines staatlichen deutschen Gerichts und die Entschädigung von Opfern rechtswidriger hoheitlicher Maßnahmen einer deutschen behördlichen Stelle im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Kontakt).

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