Jobben im Studium
Du kennst es sicherlich, so wie viele Deiner Kommilitonen auch: Als Student/in ist es oft nicht leicht, Uni und Finanzen unter einen Hut zu bringen. Viele zieht es von zuhause weg, raus aus Hotel Mama, rein in die Großstadt und rein ins Studentenleben. Will man während des Studiums jedoch nicht nur von Nudeln mit Ketchup leben, heißt es: Geld verdienen.
Besonders lukrativ sind Studentenjobs beziehungsweise Stellen als Werksstudent/in. Dadurch bietet sich dir die Möglichkeit, Deine theoretischen Fertigkeiten aus dem Studium in die Praxis umzusetzen und Du erwirbst somit bereits früh berufliche Erfahrung. Darüber hinaus ist die Bezahlung oft gut.
Dabei gilt es jedoch einige Dinge zu beachten. Um einer Tätigkeit als Werksstudent/in nachzugehen, musst Du an einer Uni oder FH für ein Vollzeitstudium eingeschrieben sein und darfst Deine Abschlussprüfung noch nicht abgelegt haben. Zudem darfst Du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, denn das Studium muss stets im Vordergrund stehen. Ausnahme bilden die Semesterferien, denn dann kannst Du unbegrenzt arbeiten.
Besonderer Vorteil als Werkstudent/in
Die monatliche Einkommenshöhe spielt zunächst keine Rolle und darf auch über dem Satz für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro im Monat liegen. Dabei werden von Deinem Gehalt keine Abzüge für Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung gemacht. Du und Dein Arbeitgeber zahlen lediglich einen bestimmten Prozentsatz in die Rentenversicherung ein.
Über den untenstehenden Link gelangst Du direkt zur Stellenbörse auf hamburg.de, wo Du zahlreiche Jobangebote als Werksstudent in Hamburg findest:
Jobs für Studenten – Studentenjobs
BAföG und Einkommensgrenzen
Beim Thema BAföG-Anspruch und Nebenjob sieht es wieder anders aus. Der BAföG-Freibetrag liegt bei 5421 Euro im Jahr – das sind 451 Euro im Monat. Gehst Du also einem Minijob nach, musst Du auf Dein monatliches Einkommen achten, um nicht über den Freibetrag zu kommen. Denn wird dieser überschritten, können die BAföG-Ansprüche um bis zu 78 Prozent gekürzt werden.
Wichtig ist auch der steuerliche Grundfreibetrag, welcher für Ledige bei 9.168 Euro im Jahr liegt (Stand 2019). Verdienst Du unterhalb 450 Euro im Monat, wird keine Lohnsteuer abgeführt. Liegt Dein monatliches Einkommen darüber, auf das Jahr gesehen jedoch unter dem Freibetrag von 9.168 Euro, kannst Du dir die abgeführte Steuer mit einer Steuererklärung zurückholen. Nur wenn Du mehr als den jährlichen Freibetrages verdienst, ist eine Lohnsteuer fällig.
Aushilfsjobs – attraktive Stellen für Studierende
Wenn Dir eine Stelle als Werkstudent/in zu zeitintensiv ist oder Du unter der Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro (seit 2013; davor 400 Euro) bleiben musst, bietet sich ein Aushilfsjob geradezu an. Der Vorteil hier ist, dass der Arbeitsmarkt sehr vielfältig ist und oftmals keine Vorkenntnisse in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern erforderlich sind. Außerdem hat man häufig die Möglichkeit, wochenendweise oder nachts zu arbeiten. Die Arbeitszeiten lassen sich in Absprache mit dem Arbeitgeber meist flexibel gestalten.
Besonders begehrt sind dabei Tätigkeiten in Supermärkten, Drogerien und in der Gastronomie, sei es als Kassierer/in, Warenverräumer/in oder als Küchenhilfe. Die Auswahl in Hamburg ist groß. Abwechslungsreiche Stellenangebote für Aushilfsjobs findest du unter folgendem Link:
Jobs für Studenten – Aushilfsjobs
Eine weitere Anlaufstelle mit Jobs für Studenten ist das Stellenwerk Hamburg, das von der Universität Hamburg Marketing GmbH bereitgestellt wird. Hier finden sich viele Inserate für studentische Aushilfen und Werksstudent/innen. Schau' dich in Ruhe um und such' dir den passenden Job heraus.