Geschichte
Der Senat aus altem Geschlecht
Seit 1216 gibt es in Hamburg einen Senat, der bis 1860 den wohlklingenden Namen „hochedler und hochweiser Rath“ führte. Die 50 bis 60 Ratsmänner wählten sich gegenseitig auf Lebenszeit und kamen bis 1712 ausnahmslos aus der Kaufmannsschicht. Erst ab dieser Zeit wurden auch Juristen in den Rat aufgenommen. Die Besetzung des Senats aus Hamburgs Geschlechtern war seit Jahrhunderten üblich. Als Geschlechter bezeichnete man früher alteingesessene Patrizierfamilien, die wirtschaftliche und politische Macht ausübten und „in dieselbe Richtung schlugen“. In Hamburg gehörten zu ihnen die Familien Amsinck, Sieveking, Hudtwalcker – um nur einige zu nennen –, die in erster Linie dem Kaufmannsstand angehörten. Dieser sorgte nicht nur für materiellen Wohlstand, er prägte auch die geistige und politische Einstellung dieser Familien. Sie dachten politisch „in dieselbe Richtung“.
Die Herrschaft des Rates
Der Rat, der aus Männern der „führenden“ Familien Hamburgs bestand, hatte im Mittelalter das absolute Sagen. Das passte den Männern der erbgesessenen Bürgerschaft jedoch überhaupt nicht, und so kam es immer wieder zu erheblichen Streitereien. 1410 setzte die Bürgerschaft einen Rezess (der Vorläufer einer Verfassung) durch, der dem Senat verbot, ohne Zustimmung der Bürgerschaft Bürger zu verhaften, Kriege zu erklären und Steuern zu erheben. 1529 folgte ein weiterer Rezess, der dem Rat auferlegte, nur noch mit Zustimmung der Bürgerschaft Gesetze zu erlassen. Im 17. Jhd. wurden diese Streitigkeiten brutal ausgefochten: Erst nach blutigen Unruhen konnten die Bürger mit dem Hauptrezess von 1712 durchsetzen, dass Rat und erbgesessene Bürgerschaft gemeinsam zum Träger der Staatsgewalt wurden.Der Senat: bis 1946 eine Männerriege
Weitere Informationen
Quelle: Rita Bake, Lars Hennings, Birgit Kiupel: Einblicke. Hamburgs Verfassung und politischer Alltag leicht gemacht.
Autor: Rita Bake, Lars Hennings und Birgit Kiupel









