Senatskanzlei Senatskanzlei

Der Hamburger Senat

Der Senat ist Landesregierung und gleichzeitig oberstes Organ für die kommunalen Aufgaben, da staatliche und gemeindliche Aufgaben im Stadtstaat Hamburg nicht getrennt sind.

 

Die Hamburger Senatoren am 7. Mai 2008 mit ihren Ernennungsurkunden Der Hamburger Senatoren am 7. Mai 2008 mit ihren Ernennungsurkunden: Dr. Till Steffen (Justiz), Dietrich Wersich (Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz), Dr. Herlind Gundelach (Wissenschaft und Forschung), Dr. Michael Freytag (Finanzen), Christa Goetsch (Schule und Berufsbildung, Zweite Bürgermeisterin), Ole von Beust (Erster Bürgermeister), Prof. Dr. Karin v. Welck (Kultur, Sport und Medien), Axel Gedaschko (Wirtschaft und Arbeit), Anja Hajduk (Stadtentwicklung und Umwelt), Christoph Ahlhaus (Inneres) (Bild: Copyright: Michael Zapf)

Der Erste Bürgermeister (derzeit Ole von Beust) und die Senatoren bilden den Senat – die Zahl ist in der Hamburgischen Verfassung auf zwölf Mitglieder begrenzt. Der Senat führt und beaufsichtigt die Verwaltung. Er vertritt und repräsentiert die Freie und Hansestadt Hamburg gegenüber dem Bund, den anderen deutschen Bundesländern und gegenüber dem Ausland.

Nach der klassischen poltischen Gewaltenteilung ist der Senat die Exekutive (ausführende Gewalt), die neben der Hamburgischen Bürgerschaft (Legislative oder gesetzgebende Gewalt) und der unabhängigen Justiz (Judikative) steht.

Der Senat entscheidet laut der Hamburgischen Verfassung über „Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind“. Der Senat befasst sich also beispielweise nicht damit, ob in einer bestimmten Straße eine Ampel installiert werden soll, wohl aber damit, ob der öffentliche Nahverkehr durch eine Stadtbahn ergänzt werden soll.

Für dezentral wahrzunehmende Verwaltungsaufgaben sind in Hamburg die Bezirke zuständig, die eigene Parlamente haben (Bezirksversammlungen). Der Senat kann Angelegenheiten von Bezirken, die gesamtstädtische Bedeutung entwickeln und seinen Zielen zuwiderlaufen, an sich ziehen.

Der Senat wird entsprechend den politischen Kräfteverhältnissen nach einer Bürgerschaftswahl aus Mitgliedern einer politischen Partei gebildet oder aus Mitgliedern verschiedener Parteien, wenn man sich als Koalition zusammentut. Die Senatsbildung spiegelt also die Kräfteverhältnisse in der Bürgerschaft wider. Seit den Wahlen 2008 wird Hamburg als erstes und einziges Bundesland von einer schwarz-grünen Koalition aus CDU und GAL (offizieller Name Bündnis90/Die Grünen GAL Hamburg) regiert.

Der Bürgermeister kann auch parteilose Senatoren berufen. Derzeit amtiert die Senatorin Prof. Karin v. Welck, Behörde für Kultur, Sport und Medien als parteilose Senatorin.

Wichtige Verwaltungsaufgaben nimmt der Senat mit Hilfe von Senatsämtern selbst wahr. Die beiden Senatsämter sind das Personalamt und die Senatskanzlei, die vom Ersten Bürgermeister geführt werden.

Erster und Zweiter Bürgermeister

Ole von Beust, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Ole von Beust, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg

(Senatskanzlei)

Der Erste Bürgermeister leitet die Senatsgeschäfte. Sein Amt entspricht dem eines Ministerpräsidenten in den Flächenländern. Er wird für die Dauer der Legislaturperiode (zur Zeit vier Jahre) in geheimer Wahl von der Hamburgischen Bürgerschaft, dem Landesparlament, gewählt.

Seit der Verfassungsreform, die 1997 in Kraft getreten ist, hat der Erste Bürgermeister mehr Macht. Er ist nicht mehr „Erster unter Gleichen“, sondern bestimmt die Richtlinien der Politik. Die Richtlinien sind abzulesen in der Regierungserklärung, die der Bürgermeister nach der Regierungsbildung vor der Bürgerschaft hält. Die Senatoren müssen ihre Politik mit dem Ersten Bürgermeister abstimmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch politische Entwicklungen neue oder abweichende Ziele in den Behörden verfolgt werden sollen.

 

Berufung der Senatoren


"Die Erste Bürgermeisterin oder der Erste Bürgermeister beruft und entlässt die Stellvertreterin (...) oder den Stellvertreter (...) und die übrigen Senatorinnen und Senatoren. " (Verfassung Artikel 34 Abs. 2) »
 

Zur Macht des Ersten Bürgermeisters gehört auch, dass er die Senatoren beruft und sie auch wieder entlassen kann. Die Berufung der Senatoren muss von der Bürgerschaft bestätigt werden. Die Entlassung von Senatoren verfügt der Bürgermeister ohne Befassung des Parlaments.

Der Erste Bürgermeister selbst kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum durch die Bürgerschaft des Amtes enthoben werden. Das heißt, die Bürgerschaft muss mit Mehrheit einen anderen Bürgermeister wählen.

Der Erste Bürgermeister ist Präses der Senatskanzlei, die ebenso wie der Bürgermeister keine bestimmtes Fachgebiet hat, sondern für das gesamte Spektrum der Senatspolitik steht. Dem   Ersten Bürgermeister untersteht auch das Personalamt.

Christa Goetsch, Senatorin für Schule, Berufs- und Weiterbildung und Zweite Bürgermeisterin Christa Goetsch, Senatorin für Schule, Berufs- und Weiterbildung und Zweite Bürgermeisterin

(GAL)

Der Zweite Bürgermeister – beim aktuellen Senat ist es die Zweite Bürgermeisterin Christa Goetsch – vertritt den Ersten Bürgermeister und führt seine Amtsgeschäfte, wenn er abwesend und verhindert ist. Bei einer Koalitionsregierung fällt dieses Amt in der Regel einem Senatsmitglied des kleineren Partners zu. Christa Goetsch ist im "Hauptberuf" Präses der Behörde für Schule und Berufsbildung.