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Informationen zur Sondernutzung

 

Information
(Bild: © Rainer Sturm / www.pixelio.de)

Die nachfolgenden Informationen sollen nur die grundsätzlichen Rahmenbedingungen darstellen, deshalb erhalten Sie selbstverständlich unter den Rufnummern 040 42854-2777 / -2776 / -3357 / -5137 weitere Detailauskünfte zu den einzelnen Veranstaltungsflächen.

Jede Nutzung öffentlicher Flächen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, ist eine Sondernutzung und bedarf einer Erlaubnis nach dem Hamburgischen Wegegesetz. Auf die Erteilung dieser Erlaubnis besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr liegt sie im Ermessen der Freien und Hansestadt Hamburg. Für die Sondernutzung werden je nach Art und Nutzung Sondernutzungsgebühren nach den geltenden Gebührenordnungen erhoben. Kosten für Wasser- und Stromversorgung, Müllentsorgung, Toiletten, etc. sind in dieser Sondernutzungsgebühr nicht enthalten.

Für alle Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen gelten folgende Grundregeln:

  • Anträge sind mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn formlos mit prüfungsfähigen Unterlagen beim Fachamt Management des öffentlichen Raumes einzureichen.
  • Prüfungsfähige Unterlagen sind:
    - konkreter Flächennutzungsplan mit Aufbaumaßen ( L x H x B )
    - Konzept über die Art der Veranstaltung sowie des Veranstaltungsablaufes einschließlich musikalischer Darbietungen, insbesondere Nutzung von Verstärkeranlagen
    - Aussagen über Mehrweggeschirr, Müllentsorgung, Wasser, Strom, Toiletten, etc.

Weitere spezielle Vorgaben sind bei einzelnen Veranstaltungsplätzen hinterlegt und können dort eingesehen werden.

Kontaktmöglichkeit
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes Raum City-Hof, Block D - Raum 815 Klosterwall 2-8 20095 Hamburg
Postanschrift Postfach 102220 20095 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42854-5137 040 42854-5764 veranstaltungsservice@hamburg-mitte.hamburg.de
Parkplätze KFZ-Parkplätze für Behinderte