Anerkennung und Gleichwertigkeit von Schulabschlüssen
Nachträgliche Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Berufsschulabschlusses mit dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss.
Das Abschlusszeugnis der Berufsschule entspricht in seinen Berechtigungen dem Abschlusszeugnis der Hauptschule. Den Berechtigungen des Abschlusszeugnisses einer Realschule entspricht das Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- ein Notendurchschnitt (berechnet aus allen Fächern mit Ausnahme des Sportunterrichts) von mindestens 3,0
- ausreichende Kenntnisse in einer Fremdsprache
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Ob die Gleichwertigkeiten gegeben sind, wird in Hamburg seit dem Schuljahr 1997/98 im Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt. Hamburger Zeugnisse, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt worden sind, bedürfen nachträglich einer entsprechenden Bescheinigung, die beim Vorliegen der Voraussetzungen vom Beratungsteam des SchulInformationsZentrums ausgestellt wird.
Benötigte Unterlagen:
Für die nachträgliche Zuerkennung des Hauptschulabschlusses ist das Abschlusszeugnis der Berufsschule im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.
Für die nachträgliche Zuerkennung des Realschulabschlusses sind als Dokumente folgende Unterlagen vorzulegen: Abschlusszeugnis der Hauptschule sowie Abschlusszeugnis der Berufsschule und Gesellenbrief oder Prüfungszeugnis der Kammer im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien.
Ist das Hauptschulzeugnis oder/und das Berufsschulzeugnis nicht in Hamburg erworben worden, sondern in einem anderen deutschen Land, erfordert der Gleichwertigkeitsnachweis zusätzlich die Vorlage weiterer Dokumente: einer Bestätigung der Berufsschule über die Anzahl der unterrichteten Schulwochenstunden (mind. 12 WoStd.) sowie alle Hauptschulzeugnisse ab Klasse 5 im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien.
Bitte vereinbaren Sie bei einem Beratungswunsch einen Gesprächstermin. Sie erreichen das SchulInformationsZentrum montags und dienstags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr, mittwochs und freitags zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und donnerstags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 040 4289922 11.
Gebühren: keine
Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im SchuiInformationZentrum:
Tel.: 040 4289922 11
Fax: 040 42863 2728
E-Mail-Adresse: SchulInformationsZentrum@bsb.hamburg.de

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