Zuerkennung der Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife setzt sich zusammen aus einem schulischen und aus einem fachpraktischen Teil. Sie wird regulär durch den erfolgreichen Besuch der Fachoberschule erworben, die an beruflichen Schulen geführt wird. Darüber hinaus gibt es, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen, weitere Möglichkeiten, die Fachhochschulreife zu erlangen.
Ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Fachhochschulreife vorliegen, prüft das SchulInformationsZentrum anhand von Unterlagen, die im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen sind.
Bitte vereinbaren Sie bei einem Beratungswunsch einen Gesprächstermin. Sie erreichen das SchulInformationsZentrum montags und dienstags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr, mittwochs und freitags zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und donnerstags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 040 4289922 11.
Benötigte Unterlagen:
Dokumente für den schulischen Teil, zum Beispiel
- Abschlusszeugnis der Höheren Handelsschule,
- Abgangszeugnis der 12. Klasse der (gymnasialen) Oberstufe einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums;
für den fachpraktischen Teil beispielsweise
- Prüfungszeugnis der Kammer oder Gesellenbrief,
- ggf. Praktikantenvertrag über ein mindestens einjähriges Praktikum sowie ausführliches Praktikumszeugnis,
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Vollzeitberufstätigkeit.
Gebühren: keine
Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im SchuiInformationZentrum:
Tel.: 040 4289922 11
Fax: 040 42863 2728
E-Mail-Adresse: SchulInformationsZentrum@bsb.hamburg.de

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