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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Bewertung deutscher Schulabschlüsse

Schulische Abschlüsse, Berechtigungen und Vorbildungen, die außerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg, aber innerhalb Deutschlands erworben worden sind, bedürfen unter Umständen der Anerkennung. Sie werden anerkannt, wenn die bescheinigten Leistungen den Anforderungen der Kultusministerkonferenz oder vergleichbarer Hamburger Bildungsgänge entsprechen. Ob diese Gleichwertigkeit gegeben ist, wird im Beratungsteam des SchulInformationsZentrums geprüft und gegebenenfalls bestätigt.

Benötigte Unterlagen:

  • Für die Anerkennung sind im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopien folgende Unterlagen vorzulegen:  
  • für die Bewertung von Schulabschlüssen und von Schulzeugnissen aus anderen deutschen Ländern oder aus der ehemaligen DDR das jeweilige Abschlusszeugnis;

für die Bewertung der Fachhochschulreife werden benötigt:

  • wenn der schulische Teil auf einer gymnasialen Oberstufe erworben wurde, die "Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife" sowie das Abgangszeugnis,  
  • wenn der schulische Teil durch andere Bildungsgänge (wie Berufsfachschulen, Berufsoberschulen, Fachschulen) erworben wurde, das Abschlusszeugnis;

für die Anerkennung des fachpraktischen Teils sind die Unterlagen erforderlich, die auch für die Anerkennung der Hamburger Fachhochschulreife (siehe Zuerkennung der Fachhochschulreife, Benötigte Unterlagen) verlangt werden.

Bitte vereinbaren Sie bei einem Beratungswunsch einen Gesprächstermin. Sie erreichen das SchulInformationsZentrum montags und dienstags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr, mittwochs und freitags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr und donnerstags zwischen 10:00 und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 040 4289922 11.

Gebühren: keine

Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im SchuiInformationZentrum:
Tel.: 040 4289922 11
Fax: 040 42863 2728  
E-Mail-Adresse: SchulInformationsZentrum@bsb.hamburg.de