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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Anmeldung zur Externenprüfung zum Erwerb von Abschlüssen beruflicher Schulen

Durch so genannte Externenprüfungen haben Personen, die nicht Schülerin oder Schüler einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule sind, die Möglichkeit, das Abschlusszeugnis der genannten Schulformen/Schulen zu erwerben.  

Anträge auf Zulassung zur Externenprüfung sind schriftlich zu stellen und werden vom Beratungsteam des SchulInformationsZentrums entgegen genommen.  

Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren ersten Wohnsitz nicht in der Freien und Hansestadt Hamburg haben, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung, die Prüfung in Hamburg abzulegen zu können. Diese so genannte "Unbedenklichkeits- oder Freistellungsbescheinigung" wird von der für den ersten Wohnsitz zuständigen Schulaufsichtsbehörde ausgestellt.

Benötigte Unterlagen:

  • Meldebogen (im SIZ erhältlich),
  • 1 Lichtbild, das nicht älter als drei Monate ist,
  • Lebenslauf mit einer ausführlichen Darstellung des Bildungsweges,
  • Fotokopie der Geburtsurkunde bzw. Passkopie (Namensänderung ist gesondert zu dokumentieren),
  • Fotokopie des Abschluss- oder des Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten staatlichen oder staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schule,
  • Angaben über Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung und über die in den verschiedenen Fächern durchgearbeiteten Lehrstoffe.

Welche Unterlagen zusätzlich für die Prüfungszulassung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Meldebogen.

Gebühren:

  • für die externe Berufsfachschulprüfung: 252,- €
  • für die externe Fachoberschulprüfung: 221,- €
  • für die externe Fachschulprüfung: 306,- €

 
 

>>Informationen und Hinweise zu den externen Prüfungen für Berufliche Schulen

Ansprechpartnerin:
Barbara Flamme
Tel.: 040 428 63- 2384 oder: 040 428 99 22 11
Fax: 040 428 63- 2728 
E-Mail: barbara.flamme@bsb.hamburg.de oder
SchulInformationsZentrum@bsb.hamburg.de