Beratung von Aussiedlern und von Kontingentflüchtlingen über die Anerkennung von bereits erworbenen Berufsabschlüssen
Dem SchulInformationsZentrum obliegt auch die Prüfung der Anerkennungsfähigkeit von beruflichen Ausbildungsnachweisen, die Spätaussiedlerinnen und -aussiedler im (mittel- und osteuropäischen) Ausland erworben haben. Liegen die jeweiligen Anerkennungsvoraussetzungen vor (wie z.B. Berufstätigkeit), werden die Unterlagen zur Bestätigung des Berufsausbildungsstandes an die zuständigen Stellen (z.B. Handelskammer) weitergeleitet.
Bitte vereinbaren Sie bei einem Beratungswunsch einen Gesprächstermin. Sie erreichen das SchulInformationsZentrum montags und dienstags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr, mittwochs und freitags zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und donnerstags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 040 428 99 22 11.
Benötigte Unterlagen:
Die Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen mit den deutschen Berufsabschlüssen erfolgt an Hand von Unterlagen, die in beglaubigter Kopie einschließlich beglaubigter Übersetzung einzureichen sind:
- deutscher Personalausweis und Spätaussiedlerbescheinigung oder
- ausländischer Pass,
- Zeugnis über den erworbenen Schulabschluss,
- Nachweis über die Berufsausbildung,
- Arbeitsbuch/ Versicherungsbuch.
Gebühren: keine
Ansprechpartnerin:
Claudia Waßmann
Tel.: 040 428 63- 3311 oder: 040 428 99 22 11
Fax: 040 428 63- 2728
E-Mail: claudia.wassmann@bsb.hamburg.de oder
SchulInformationsZentrum@bsb.hamburg.de

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