Allgemeine Informationen zu kommunalen Leistungen der Migrationsberatung für bleibeberechtigte Zuwanderer
Fallmanagement und Lernberatung sowie sozialpädagogische Begleitung bei Teilnehmern am Integrationskurs gemäß § 45 AufenthG vom 01.04.2008 (Gz.: SI 527 / 137.11-4-2-1-10)
1. Ziele und Aufgaben
Die Integration der bleibeberechtigten Zuwanderer soll durch ein zeitlich befristetes, migrationsspezifisches Beratungsangebot gesteuert und unterstützt werden.
Hierzu gehören folgende Aufgaben:
Fallmanagement mit:
a) Erstellen einer Situationsanalyse, b) Erstellen eines auf längstens drei Jahre befristeten Hilfeplanes, c) Vernetzung mit Förder- / Hilfe- / Eingliederungsplänen
nach SGB II, VIII, XII,d) Begleiten / Moderieren der Hilfepläne, Individuelle Beratung zur Sprachförderung und den Integrationskursen,
Lernberatung und Durchführung eines Sprachstandtests,
Sozialpädagogische Begleitung /Krisenintervention zu den Integrationskursen des Bundes,
Qualifizierte Lotsenberatung.
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2. Zielgruppen
- In Hamburg lebende, erwachsene Ausländer, die keinen Anspruch auf die Migrationserstberatung des Bundes haben. Dies sind in der Regel Personen ab dem 4. Jahr nach Anerkennung des Aufenthaltsrechts / Bleiberechts,
- in Hamburg lebende, erwachsene Spätaussiedler und EU-Bürger ab dem 4. Jahr nach Zuzug,
- in Hamburg lebende, erwachsene Eingebürgerte und Deutsche aus dem Ausland, unabhängig vom Datum der Einreise. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Beratungsbedarfs im Rahmen der Zielsetzung.
Neuzuwanderer werden an die Migrationsberatung des Bundes verwiesen.
Junge Zuwanderer unter 27 Jahren mit jugendspezifischen Migrationsproblemen werden an die Jugendmigrationsdienste des Bundes verwiesen.
Bleibeberechtigte Ausländer mit Rückkehrwunsch und Ausländer, die nur eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben, werden an die Zentrale Information und Beratung für Flüchtlinge gGmbH verwiesen.
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3. Ansprechpartner
Im Rahmen der kommunalen Leistungen wird Migrationsberatung für die o.g. Zielgruppen von den in jedem Bezirk bestehenden Integrationszentren wahrgenommen, die von der Behörde für Soziales und Familie hiermit beauftragt worden sind. Die örtlichen Zuständigkeiten der Integrationszentren gelten gewöhnlich für einen Bezirksamtsbereich. In Hamburg-Mitte und in Bergedorf gelten die örtlichen Zuständigkeiten für bestimmte Stadtteile. Die Verzeichnisse mit den aktuellen Adressen und Telefonnummern der Integrationszentren, der Migrationsberatung des Bundes, der Jugendmigrationsdienste sowie der Beratungsstelle für Flüchtlinge sind hier zu finden.

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