Anliegerbeiträge
Sielbau- und Sielanschlussbeiträge
Der Sielbaubeitrag wird für hergestellte Sielanlagen in Wegen und Flächen erhoben, an die Sie Ihre Entsorgungsleitung anschließen lassen dürfen. Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an diesen Wegen und Flächen liegen oder an die Sielanlagen angeschlossen sind.
Der Sielanschlussbeitrag wird für die Herstellung der Anschlussleitung vom Siel bis zur Grundstücksgrenze erhoben.
Formulare/Merkblätter:
- Merkblatt zum Sielbau- und Sielanschlussbeitragsrecht
- Merkblatt über Zahlungserleichterungen
- Verrentungs-/Ratenzahlungsantrag
Sollten Sie Fragen haben oder möchten Sie einen Termin mit uns vereinbaren, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

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