Schätzwerte für Häuser und Eigentumswohnungen
Schätzwerte für
- Baugrundstücke, landwirtschaftlich genutzte Flächen, den Bodenwertanteil von bebauten Grundstücken (wichtig für die steuerliche Abschreibung) usw.
- Einfamilienhäuser (Einzelhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser usw.)
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Büro- und Geschäftshäuser
- Lager- und Produktionsgebäude
Zur Ermittlung des Schätzwertes benötigen wir folgende Angaben:
Zu 1. Straße, Hausnummer, Art der Bebauung (wie: freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus usw.), Grundstücksanteil in Quadratmetern, Pfeifenstielgrundstück, bei Mehrfamilienhäusern (ab 4 Wohnungen) auch die Gesamtwohn- und Gesamtnutzfläche oder die Geschossflächenzahl
Zu 2. Straße, Hausnummer, Art der Bebauung, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Baujahr
Zu 3. Straße, Hausnummer, Wohnfläche, Baujahr, Erstbezug, Lage im Erdgeschoss, Fahrstuhl, Einbauküche, ob vermietet (dann: Monatsnettokaltmiete)
Zu 4. Straße, Hausnummer, Gesamtwohnfläche, Baujahr, Grundstücksgröße, Jahresnettokaltmiete (tatsächlich und Mietenspiegel – normale Lage)
Zu 5. Straße, Hausnummer, Baujahr, Jahresnettokaltmiete
Zu 6. Straße, Hausnummer, Jahresnettokaltmiete
Die Schätzwerte für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen können für Volleigentum bzw. Erbbaurechte genannt werden.
Bearbeitungsdauer: telefonisch sofort, schriftlich ca. 3 - 7 Tage
Kosten: telefonisch 09001 - 88 09 99 (die Telefonnummer ist nur aus dem Deutschen Festnetz erreichbar, ggf. nach vorheriger Freischaltung durch Ihren Telefonanbieter, 0,24 Euro pro Minute + 14 Euro pro Wert.
Der Tarif wird über die Telefonrechnung abgerechnet.
Pro Gespräch können 2 Werte mitgeteilt werden.
Mo. - Do. 9.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr. 9.00 - 12.00 und 13.00 - 14.00 Uhr
schriftlich 201 € pro Wert

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