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Kinder im Auto

Wussten Sie, dass im Jahr 2010 in Hamburg 248 Kinder als Mitfahrer im Auto verunglückten?

 

Prüfzeichen für Kinderrückhaltesysteme
Prüfzeichen für Kinderrückhaltesysteme (KRS) (Bild: Polizei Hamburg)

und dass ungesicherte Kinder im PKW ein siebenmal größeres Risiko haben, bei einem Unfall schwer verletzt oder getötet zu werden?

oder dass ein Kind bei einem Zusammenstoß mit einer Geschwindigkeit von 50 Km/h mit dem 25-fachen Gewicht nach vorne katapultiert wird?

Das ist nicht mit den Händen zu halten!

Deshalb ist ein Kindersitz -auch Kinderrückhaltesystem  (KRS) genannt- für Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder bis zum Erreichen des 12. Lebensjahres Pflicht!

Die amtliche Genehmigung von Kinderrückhaltesystemen ist durch ein Prüfzeichen (s. Abb.) am Kindersitz gekennzeichnet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer "Kinderrückhaltesysteme", der hier als Download zur Verfügung steht.

Überlassen Sie nicht Ihrem Kind die Verantwortung, sondern übernehmen Sie selbst die Sicherung.

Ihr Kind darf sich erst abschnallen, wenn Ihr Auto steht und selbstverständlich nur zur Gehwegseite aussteigen. Achten Sie auf Radfahrer!

Es ist jedoch noch besser, wenn ihr Kind gar nicht aussteigen muss, weil es nämlich zu Fuß zur Schule oder zur Kita unterwegs war.

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