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Menschen mit Down-Syndrom gehören dazu

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Senatskoordinatorin Körner spricht sich gegen neuen Gentest aus!

Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung macht Ingrid Körner, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, deutlich, dass die Einführung eines Bluttestes, der bereits in der 10. Schwangerschaftswoche erkennt, ob das ungeborene Kind eine Trisomie 21 haben wird, unsägliche rechtliche und gesellschaftliche Folgen haben wird.

Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen – Down-Syndrom – FHH

Ingrid Körner, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen Ingrid Körner, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen

„Ich finde diesen Test im höchsten Maße diskriminierend und finde es erschreckend, dass solch ein Test überhaupt auf dem deutschen Markt eingeführt wird. Es kann und darf nicht sein, dass die Selektion von Menschenleben bereits im Mutterleib beginnt“, sagt Senatskoordinatorin Ingrid Körner.

„Dieser Test missachtet die Rechtsgrundlage der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Zweck dieser Konvention, Menschen mit Behinderung in die Mitte unserer Gesellschaft zu bringen und dort ein Leben wie andere auch zu führen, wird mit diesem Test konterkariert. Wichtiger als der Test ist es, die werdenden Mütter und Väter aufzuklären und ihnen gute Hilfen an die Hand zu geben, wenn sie Eltern eines Kindes mit Down-Syndrom werden“, so Ingrid Körner weiter.


Hintergrund

In Deutschland steht ein neuer Test vor der Markeinführung, der Anomalien wie eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) bei Ungeborenen durch eine Analyse des mütterlichen Blutes feststellen kann.

Logo: Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen

Mit einem neuen Verfahren können ab der 10. Schwangerschaftswoche Fragmente kindlicher DNA, die im Blut der schwangeren Frau zirkulieren, herausgefiltert und analysiert werden. Wird dabei eine genetische Abweichung entdeckt, deren Vorkommen bei der Mutter ausgeschlossen werden kann, muss die gefundene Störung beim Kind vorliegen – so der Grundgedanke der neuen „Nicht-invasiven Pränatalen Diagnostik“ (NIPD).

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