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Finanzbehörde Finanzbehörde

Gesetz über das "Sondervermögen Konjunkturstabilisierungs-Fonds Hamburg" (SKFG)

Mit dem "Sondervermögen Konjunkturstabilisierungs-Fonds Hamburg" finanziert die Freie und Hansestadt Hamburg seit dem Haushaltsjahr 2009 den kreditär zu deckenden Finanzierungsbedarf der jeweiligen Haushaltsjahre. Die Kreditaufnahme wird mit einer Tilgungsverpflichtung verknüpft.