Gesetz über das "Sondervermögen Konjunkturstabilisierungs-Fonds Hamburg" (SKFG)
Mit dem "Sondervermögen Konjunkturstabilisierungs-Fonds Hamburg" finanziert die Freie und Hansestadt Hamburg seit dem Haushaltsjahr 2009 den kreditär zu deckenden Finanzierungsbedarf der jeweiligen Haushaltsjahre. Die Kreditaufnahme wird mit einer Tilgungsverpflichtung verknüpft.

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us






