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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Entschädigungsleistungen für Soldaten

Ein Soldat, der eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Wehrdienstbeschädigung auf Antrag Versorgung.

Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) regelt unter anderem die Versorgungsansprüche der Soldaten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Das SVG hat die Versorgung für eine Wehrdienstbeschädigung an die Leistung für Kriegsopfer nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) angelehnt, um zu verdeutlichen, dass es keine unterschiedliche Versorgung zwischen den ehemaligen Soldaten des 1. und 2. Weltkrieges und den Soldaten der Bundeswehr geben soll.

Gemäß der Regelungen des SVG gilt, dass ein Soldat, der eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen Versorgung in entsprechender Anwendung des BVG erhalten kann.

Um die Prüfung der Ansprüche einzuleiten, ist eine Antragstellung beim Versorgungsamt (Kontakt) erforderlich.