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Geänderte Zuständigkeit Entschädigungsleistungen für Soldaten

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Ein Soldat, der eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Wehrdienstbeschädigung auf Antrag Versorgung.

Entschädigungsleistungen Soldaten: Geänderte Zuständigkeit

Um die Prüfung der Ansprüche einzuleiten, ist eine Antragstellung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erforderlich.

Hinweis: Die Zuständigkeit ist zum 1. Januar 2015 von den Bundesländern (Versorgungsämter) auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übergegangen.

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