Um die Prüfung der Ansprüche einzuleiten, ist eine Antragstellung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr erforderlich.
Hinweis: Die Zuständigkeit ist zum 1. Januar 2015 von den Bundesländern (Versorgungsämter) auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übergegangen.