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Verfahren der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bei der Vergabe von Sondermitteln

 

Mediathek Durch die Sondermittel werden verschiedene Förderprogramme (z.B. die Sportförderung) unterstützt. (Bild: Danesch Safdary )

Die bezirklichen Sondermittel werden insbesondere von gemeinnützigen Einrichtungen in den Stadtteilen beantragt, um Maßnahmen und Projekte finanzieren zu können. Es ist erforderlich dass die Antragsteller sich unter anderem an bestimmte Antragsfristen halten, da die Sondermittel-Vergabe durch die Bezirksversammlung nur noch dreimal jährlich erfolgt.

Grundsätzlich gilt daher das nachfolgend beschriebene Verfahren bei neu eingehenden Sondermittelanträgen:

  • Der Antragsteller erhält bei Eingang des Antrags zunächst eine Eingangsbestätigung, in der er auch über die neuen Beschlusstermine für Sondermittel (Februar, Juni und Oktober) bzw. die entsprechenden Eingangsfristen für Sondermittelanträge (15. Januar, 15. Mai und 15. September) in Kenntnis gesetzt wird.

  • Wurde lediglich ein formloser Antrag gestellt, erhält der Antragsteller mit der Eingangsbestätigung das Antragsformular „Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung“ mit der Bitte, diesen auszufüllen und zurückzusenden.

  • Darüber hinaus wird der Antragsteller mit der Eingangsbestätigung darauf hingewiesen, dass bei Auftragswerten über 2.500,-- € drei schriftliche Angebote über die Maßnahme einzureichen sind.

  • Nach Vorliegen des ausgefüllten Antragsformulars wird der Antrag insbesondere auf folgende Punkte hin überprüft:

    - Ist der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben?
    - Ist der Zuwendungszweck eindeutig und ausführlich beschrieben?
    - Liegt ein Finanzierungsplan vor und ist dieser schlüssig?
    - Liegen bei Auftragswerten über 2.500,-- € drei schriftliche Angebote vor?
    - Wurde mit der Maßnahme bereits begonnen?

  • Ist der Antrag vollständig ausgefüllt und liegen die notwendigen Unterlagen vor, wird der Antrag zunächst zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung in den zuständigen Ausschuss gegeben. Anschließend erfolgt die abschließende Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung.

Eine abschließende Entscheidung der Bezirksversammlung über den Antrag erfolgt im Regelfall in der Mitte des Folgemonats. Durch die Bündelung der Beschlussfassung soll eine noch effizientere und ausgewogene Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen.

Den Zuwendungsantrag und die zugehörigen Allgemeinen Nebenbestimmungen erhalten Sie hier zum download:

Kontaktmöglichkeit
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Sozialraummanagement<br />Sondermittel Ursula Schamscha Klosterwall 4 20095 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42854-2953 040 427901-003 Ursula.Schamscha@hamburg-mitte.hamburg.de
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