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Sonn- und Feiertagsarbeit

Kalenderblatt © knipseline/ PIXELIO Kalenderblatt

(© knipseline/ PIXELIO)

Wer Arbeitszeit plant, muss daran denken, dass an Sonn- und Feiertagen generell ein Beschäftigungsverbot gilt (§ 9 Abs. 1 ArbZG). Weil der Sonntag für das kulturelle, soziale und familiäre Leben eine besondere Bedeutung hat, wird versucht, die Sonn- und Feiertagsruhe so weit wie möglich zu erhalten. Da sich jedoch gewisse Arbeiten nicht aufschieben lassen, gibt es von diesem Beschäftigungsverbot einige Ausnahmen.

Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet:

Trotzdem müssen gesetzliche Regelungen für die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen eingehalten werden.

Publikationen
Zu den Themen Arbeitszeit haben wir zahlreiche Veröffentlichungen. Sie finden Sie aufgelistet auf der Seite Arbeitszeit oder unter Arbeitsschutzpublikationen.

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