Sonn- und Feiertagsarbeit
Kalenderblatt
(© knipseline/ PIXELIO)
Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet:
- Ausnahmen per Gesetz, in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen, für die keine Genehmigung erforderlich ist,
- Ausnahmen, für die beim Amt für Arbeitsschutz eine Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit einzuholen ist,
- sowie Ausnahmen, die einer Zulassung nach der Bedarfsgewerbeverordnung bedürfen.
Trotzdem müssen gesetzliche Regelungen für die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen eingehalten werden.
Publikationen
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