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Solariumbestrahlung Wirkung künstlicher UV-Strahlung - Solariumbestrahlung

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"Bist Du aber schön braun, warst du im Urlaub?" Wer hat diesen Satz nicht schon so oder in ähnlicher Form gehört? Dabei kann die Hautbräunung im Solarium der Haut ebenso schaden wie die Bräunung in der Sonne. Die UV-Strahlung in kommerziell betriebenen oder häuslichen Solarien können die gleichen akuten und chronischen Wirkungen an Augen und Haut hervorrufen wie die UV-Strahlung der Sonne.

Solarium

Wirkung künstlicher UV-Strahlung - Solariumbestrahlung

Mit dem Besuch eines Solariums werden irrtümlicherweise positive Effekte verbunden:

  • Vorbräunen: Aufbau des körpereigenen UV-Schutzes, damit man zum Beispiel im Urlaub nicht so schnell einen Sonnenbrand bekommt. Ebenfalls ist es eine verbreitete Ansicht, nach dem Urlaub noch öfter das Solarium aufzusuchen, um die Urlaubsbräune länger zu halten. Diese Annahme ist falsch.
  • Bildung von Vitamin D: Viele Menschen erhoffen sich durch einen Besuch im Solarium den Aufbau von Vitamin D, das gerade in den Wintermonaten manchmal unzureichend vom Körper gebildet wird. Auch diese Annahme ist falsch.

Nach Angabe des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) verbessern Solarienbestrahlungen den Eigenschutz der Haut häufig nicht, sondern steigern das Risiko akuter oder chronischer, schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit. Auf bereits erfolgte Schädigungen reagiert unsere Haut mit dem Aufbau eines Eigenschutzes: die Haut wird braun (Bräunung) und die so genannte Lichtschwiele bildet sich. Um jedoch einen UV-Eigenschutz der Haut aufzubauen sowie Vitamin D zu bilden, ist nicht nur UV-A-Strahlung, sondern auch UV-B-Strahlung in ausreichendem Maß notwendig. Mit Solarien, die fast ausschließlich UV-A-Strahlung abgeben, ist daher trotz (Vor-)Bräunung keine wesentliche Verminderung der Sonnenbrandempfindlichkeit oder aber die Bildung von Vitamin D zu erreichen.

Ebenfalls schützt Bräunung nicht vor dem Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Deutschlandweit erkranken jährlich rund 40.000 Menschen neu am schwarzen Hautkrebs, mehr als 230.000 am weißen Hautkrebs. Damit stellt der Hautkrebs deutschlandweit die häufigste und am stärksten ansteigende Tumorart dar. Besonders gefährlich ist der schwarze Hautkrebs. Es ist die fünfthäufigste Krebsart in Deutschland, und jedes Jahr sterben mehr als 2.800 Menschen an diesem Tumor.

Strahlenschutz für Minderjährige

Solariennutzungen sind seit dem Jahr 2009 für Minderjährige unter 18 Jahren verboten.

Junge Haut reagiert empfindlicher auf die UV-Strahlung und die Haut „speichert“ die Belastung. Das Risiko für Hautkrebs steigt deutlich an. Daher hat aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Gesetzgeber die öffentliche Nutzung von Solarien für Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) bereits 2009 verboten. Der Gesetzgeber folgt mit dem Nutzungsverbot den Empfehlungen maßgeblicher internationaler und nationaler Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation.

2018 befragte das Hamburger Amt für Verbraucherschutz Hamburger Hautärztinnen und Hautärzten, um zu erfahren, inwieweit dort Kenntnisse über Verbrennungen in Solarien vorlagen und ob davon auch Minderjährige betroffen waren. Die Ergebnisse zeigten, dass es in Hamburg trotz eindeutiger und umfangreicher gesetzlicher Auflagen nach wie vor zu unsachgemäßer Nutzung von Solarien kommt. Im Jahr 2017 kamen in Hamburg Diagnosen von Verbrennungen durch Solariennutzung mit dreistelligen jährlichen Fallzahlen vor. Hervorzuheben sind Fälle in der Altersgruppe der Unter-18- Jährigen, die wegen des gesetzlichen Verbots der Solariennutzung durch Minderjährige gar nicht im Solarium hätten sein dürfen.

Wissen und beachten

Um in Zukunft die Verbrennungsfälle aufgrund der unsachgemäßen Nutzung von Solarien weiter zu senken, sollten Sie auf Folgendes achten, wenn Sie ein Solarium nutzen möchten:

  • Minderjährigen ist die Nutzung der Solarien nicht gestattet. Dies ist bereits seit dem Jahr 2009 verboten.
  • Lassen Sie Ihren Hauttyp durch das anwesende Fachpersonal bestimmen und einen individuellen Dosierungsplan erstellen. Nutzen Sie die Ihnen angebotene UV-Brille zum Schutz Ihrer Augen. Lesen Sie die in den Geschäftsräumen und Kabinen ausgehängten Informationen. Auf dem Bestrahlungsgerät oder in der Kabine sind vorhanden:
    • Angaben zur Bestrahlungsdauer von ungebräunter Haut,
    • Angaben zur längsten Bestrahlungsdauer für die Hauttypen I bis VI sowie
    • der Hinweis, dass die Hauttypen I und II generell kein Solarium nutzen sollten,
    • eine Warnung zu den Gesundheitsgefahren der UV-Strahlung, deutlich sichtbar und lesbar angebracht.
  • Eine Informationsschrift zu den Gefahren und Risiken einer UV-Bestrahlung wird Ihnen zum Mitnehmen angeboten.
  • Lassen Sie sich durch das anwesende Fachpersonal über die Bedienung der Solarien inklusive Notabschaltung informieren.

All dies sind gesetzliche Pflichten des Betreibers und somit Ihr gutes Recht!

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne im Fachreferat Umwelt und Gesundheit an:

Ole Rehr
E-Mail: ole.rehr@justiz.hamburg.de
Tel. +49 40/42837-2404

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