Sorgeerklärungen
Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können das Sorgerecht derzeit nur gemeinsam für ihr Kind ausüben, wenn eine Sorgeerklärung beurkundet wird. Davon machen seit 1998 viele Eltern Gebrauch, auch wenn sie nicht zusammenleben.
Die gemeinsame elterliche Sorge bedeutet nicht, dass die sich die Eltern in den alltäglichen Angelegenheiten des Kindes ständig absperechen müssen, hier entscheidet der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Nur in den Angelegenheit von erheblicher Tragweite und Bedeutung für das Kind spielt das gemeinsame Sorgerecht eine Rolle.
Die Sorgeerklärung wird im Jugendamt auf Ihren Wunsch kostenlos beurkundet. Wegen der vielschichtigen Bedeutung belehren wir Sie umfangreich. Wir bitten Sie deswegen möglichst gemeinsam mit uns telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit Sie nicht warten müssen, wir Zeit für Sie haben und uns auf Sie vorbereiten können. Mitzubrigen sind die amtlichen Lichtbildausweise der Eltern.
Der Gesetzgeber plant eine Änderung zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern. Soweit es danach noch künftig eine Sorgeerklärung geben sollte, werden wir Sie hier informieren.

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