Sozialhilferechtlicher Fachdienst Eingliederungshilfe (W/EH 1)
(Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von behinderten Menschen)
Die Abteilung W/EH 1 nimmt als sozialhilferechtlicher Fachdienst die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Bewilligung von Eingliederungshilfe und stationärer Hilfe zur Pflege wahr, einschließlich der Prüfung der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen und der weiteren Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- stationäre und teilstationäre Eingliederungshilfe innerhalb und außerhalb Hamburgs
- stationäre Hilfe zur Pflege außerhalb Hamburgs
- ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe außerhalb Hamburgs, wenn der Sozialhilfeträger Freie und Hansestadt Hamburg Kostenträger ist
- gastweise Unterbringung
- Sozialhilfe für Deutsche im Ausland, für die Hamburg der zuständige Kostenträger ist
| Kontaktdaten aus dem Behördenfinder: |
Stationäre Eingliederungshilfe innerhalb und außerhalb Hamburgs Ambulante Eingliederungshilfe außerhalb Hamburgs und stationäre Hilfe zur Pflege außerhalb Hamburgs, für die der Sozialhilfeträger Freie und Hansestadt Hamburg Kostenträger ist. Teilstationäre Eingliederungshilfe ( Werkstätten, Tagesförderung, Arbeitsprojekte) Gastweise Unterbringung Sozialhilfe für Deutsche im Ausland, für die Hamburg der zuständige Kostenträger ist. |

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