Das Zuwendungsverfahren beginnt mit Ihrem fristgerecht eingereichten Antrag. Dieser wird an zentraler Stelle erfasst und formal geprüft. Sie erhalten ein Eingangsschreiben inklusive der Benennung des für Sie zuständigen Sachbearbeiters. An diesen wird Ihr Antrag weitergereicht und inhaltlich geprüft. Sollten formale oder inhaltliche Nachbesserungen erforderlich sein, werden Sie von Ihrem Ansprechpartner schriftlich darauf hingewiesen. Nach positiver Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Dieser erhält, soweit Sie nicht vorher schon Rechtsmittelverzicht (liegt als Vordruck jedem Bescheid bei) eingereicht haben, nach einem Monat Bestandskraft. Nachdem der Bescheid Bestandskraft erhalten hat, können Sie Zuwendungsmittel nach Maßgabe des Bescheides abfordern. Die Zuwendungsmittel werden dann von Ihnen zur Erreichung des Zuwendungszwecks und der Ziele, die mit der gewährten Zuwendung verbunden sind, eingesetzt. Sollten sich während des Zuwendungszeitraumes bei der Erfüllung des Zuwendungszwecks maßgebliche Dinge ändern, sind Sie verpflichtet, Ihren Ansprechpartner darüber zu informieren.
Nach Ablauf des Zuwendungszeitraums beginnt die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises zu laufen. Das Ende der Frist und die Bestandteile, die Ihr Verwendungsnachweis haben soll, stehen im Zuwendungsbescheid.
Nachdem Sie den Verwendungsnachweis fristgerecht eingereicht haben, wird er durch die Prüfabteilung formal und inhaltlich geprüft. Sie erhalten -abhängig vom Prüfergebnis- dann einen Prüfungsvermerk und ggf. einen Änderungs- oder Rückforderungsbescheid. Sofern keine Beanstandungen geltend gemacht werden, ist das Zuwendungsverfahren abgeschlossen. Sie sind danach verpflichtet, alle relevanten Belege und Unterlagen fünf Jahre aufzubewahren, da z. B. der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg als weitere Prüfinstanz Ihren Zuwendungsfall prüfen kann.
Sollten Sie die Verwendungsnachweisfrist nicht einhalten, bekommen Sie zwei Mahnungen mit jeweils einer zweiwöchigen Nachfrist. Sollte dann noch immer kein Verwendungsnachweis und auch keine Begründung für die Nichteinhaltung der Frist vorliegen, wird das Aufhebungsverfahren eingeleitet. Das bedeutet, dass der Zuwendungsbescheid aufgehoben wird und Sie den Rechtsanspruch auf die gewährten Mittel vollständig verlieren. Alle gewährten Mittel müssen dann verzinst zurückgezahlt werden. Sollte eine Zahlung verweigert werden, übernimmt die Kasse Hamburg für die Behörde für Inneres und Sport das Eintreibungs- und ggf. zugehörige Gerichtsverfahren.




