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Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Hamburg-Mitte

Stadterneuerung mit dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE)

Die Stadt als Ganzes und einzelne Quartiere sind einem stetigen Wandel unterworfen. Dabei entstehen Ungleichgewichte und Konflikte, die bewältigt werden müssen. Die Sicherung, Entwicklung und Attraktivitätssteigerung städtischer Räume durch die Stadterneuerung ist ein notwendiges Element nachhaltiger Stadtentwicklung.

 

Straße im Karolinenviertel in St. Pauli
Straße im Karolinenviertel in St. Pauli (Bild: BA-M)

Der Bezirk Hamburg-Mitte ist aufgrund seiner Größe, seiner zentralen Lage innerhalb der Stadt und seiner räumlich sehr unterschiedlichen Prägung in Belangen der Stadtteilentwicklung besonders gefordert. Große international bekannte Bauprojekte wie die innerstädtische Hafencity oder die Internationale Bauausstellung und Gartenschau 2013 auf der Elbinsel Wilhelmsburg kennzeichnen den Bezirk ebenso wie hochwertige Wirtschaftsstandorte, z. B. Airbus in Finkenwerder, die City-Süd oder das östliche St. Georg. Neben den touristisch so bedeutenden Quartieren St. Pauli, Alt- und Neustadt sowie St. Georg ist der Bezirk Hamburg-Mitte genauso geprägt durch die ehemaligen Arbeiterquartiere und Wohngebiete im Osten: Rothenburgsort, die Veddel und die Stadtteile Billstedt, Hamm und Horn. Besonders in diesen Gebieten muss vor dem Hintergrund der jeweiligen besonderen Potenziale und spezifischen Schwächen gezielt an deren Stärkung und Stabilisierung als Wohn- und auch als Arbeitsstandort gearbeitet werden. Aktuell 18 Fördergebiete in nahezu allen genannten Quartieren zollen dieser Situation Rechnung. Dabei werden verschiedene Förderhintergründe unterschieden.

  

Die RISE-Fördergebiete der Sanierung im Bezirk Hamburg-Mitte

Die städtebauliche Sanierung nach Baugesetzbuch (BauGB) wird seit Sommer 2009 in Hamburg unter dem Dach von RISE geführt. Sie wird in Gebieten eingesetzt, in denen zur Stabilisierung und positiven Entwicklung umfängliche städtebauliche bzw. bauliche Veränderungen erforderlich werden, wie Abriss und Neubau in Teilbereichen, die Aktivierung von untergenutzten oder brach gefallenen Flächen, die Stabilisierung und Entwicklung von Stadtteilzentren, die Aufwertung von Wohnquartieren, Betriebsverlagerungen, umfangreiche Modernisierungen und Instandsetzungen im Streubesitz mit Umsetzungen oder Zwischenunterbringungen. Hier erfahren Sie mehr zu den Sanierungsgebieten...

Die RISE-Fördergebiete der Stadtteilentwicklung im Bezirk Hamburg-Mitte

Gegenüber der Städtebaulichen Sanierung kann bei den RISE-Fördergebieten der Stadtteilentwicklung auf das besondere Städtebaurecht verzichtet werden, da hier übergeordnete Handlungsfelder wie Bildung, Integration, Kultur, Familien- und Gesundheitsförderung und  Öffentlicher Raum im Vordergrund stehen. In diesen Gebieten sind die Handlungsansätze nicht so kleinteilig auf die einzelnen Grundstücke gerichtet. Hier erfahren Sie mehr zu den Stadtteilentwicklungsgebieten...

Das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE)

Mitte 2009 wurde das Hamburgische Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) vom Senat beschlossen. Angelegt als integriertes Programm bündelt es finanzielle und personelle Ressourcen. RISE führt die hamburgischen sowie die Bundesprogramme der Stadterneuerung und Städtebauförderung (z. B. Sanierung nach BauGB) unter einem Dach zusammen. Mit 12 thematischen Handlungsfeldern stehen die Verbesserung der Lebensbedingungen und des Images in benachteiligten Quartieren, die Verbesserung der Entwicklungsperspektiven in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wirtschaft und Integration sowie die Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger im Fokus.

Integrierte Stadtteilentwicklung ist immer ein langfristig angelegter Prozess mit der Zielsetzung, in den einzelnen Fördergebieten zu möglichst nachhaltigen und belastbaren Lösungen zu gelangen. Dies ist ein sehr intensives Unterfangen, das von allen Beteiligten ein hohes Maß an Kompromissfähigkeit, Lösungswillen, Energie, Geduld und Kreativität erfordert.

Umsetzung des Rahmenprogramms 

Die Stadtplanung im Bezirk Hamburg-Mitte arbeitet mit allen gesellschaftlichen Kräften des Gemeinwesens und der Politik ressortübergreifend zusammen. Dabei haben sich neben dem Einsatz von Fördermitteln bei der Realisierung von Einzelprojekten einige „Instrumente“ als wesentlich herausgestellt, die das Fachamt konsequent einsetzt:

 

Integrierte Konzepte als Basis für langfristige Entwicklungsstrategien

Grundlage für die Steuerung der Entwicklung jedes Fördergebietes ist ein integriertes Entwicklungskonzept, das die Entwicklungsziele definiert und nach Bedarf und sich ändernden Rahmenbedingungen kontinuierlich aktualisiert wird. Häufig werden im Verlauf des Erneuerungsprozesses spezifische Bebauungspläne erarbeitet, um gleichzeitig das erforderliche aktuelle Planungsrecht bei der Projekt- und Maßnahmenentwicklung zur Verfügung zu haben. Analog der RISE-Handlungsfelder werden Projekte durch konkrete bildungspolitische, integrative und soziale Maßnahmen mit Quartiersbezug in die Entwicklungskonzepte integriert.

 

Zusammenarbeit mit externen Büros 

Zur kontinuierlichen Unterstützung der quartiersbezogenen Arbeit wird in der Regel für jedes Fördergebiet ein externes Büro als Sanierungsträger oder als Gebietsentwickler eingesetzt. In vielen Fördergebieten gibt es darüber hinaus lokale Stadtteilbüros mit festen Sprechzeiten.

 

Konkrete Beteiligung und Mitmachen in Beiräten und Arbeitsgruppen

Die Planungen werden in sehr enger Abstimmung mit den Betroffenen vor Ort entwickelt. Für alle Fördergebiete hat das Bezirksamt Beiräte eingesetzt. Vertreter der Anwohner, der Gewerbetreibenden und Grundeigentümer sowie der vor Ort aktiven Organisationen erörtern regelmäßig in öffentlichen Sitzungen alle aktuellen Fragen, Probleme und Entwicklungen im Gebiet mit Vertretern des Fachamtes, der Kommunalpolitik und externer Fachleute. Der Beirat hat u. a. das Recht, Empfehlungen an den zuständigen ‚Fachausschuss für Wohnen und Soziale Stadtentwicklung’ der Bezirksversammlung auszusprechen.

 

Verfügungsfonds für kleinere Projekte in Eigenverantwortung der Vor-Ort-Gremien

Die Beiräte haben gleichzeitig auch die besondere Aufgabe, eigenverantwortlich und unbürokratisch über Projektanträge an den so genannten Verfügungsfonds zu entscheiden, der für die einzelnen Fördergebiete seitens der Stadt bereitgestellt wird. Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Initiativen können hier Geld für kleinere Projekte und Aktionen beantragen, die den Zielen der Quartiersentwicklung entsprechen (Fördern von Selbsthilfe, Eigenverantwortung, bürgerschaftlichem Engagement und Beschäftigung, Stärken nachbarschaftlicher Kontakte, Beleben der Stadtteilkultur, Ermöglichen von Begegnungen).

 

Sanierungsrechtliche Genehmigungen, Bescheinigungen (Sanierungsgebiete nach BauGB)

Das Grundbuchamt versieht jedes Grundstück in einem Sanierungsgebiet mit einem Sanierungsvermerk, mit der Folge, dass rechtliche Veränderungen der Grundbucheintragungen nur mit Zustimmung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung möglich werden. So wird eine Steuerung sämtlicher Rechtsgeschäfte ermöglicht. § 144 BauGB beschreibt die genehmigungspflichtigen Vorhaben. Die Entscheidung orientiert sich eng am geltenden Erneuerungskonzept. Im Sanierungsgebiet besteht auch die Möglichkeit, Städtebauförderungsmittel zu erhalten sowie besondere steuerliche Abschreibungen in Anspruch zu nehmen.

 

Aufstellung sozialer Erhaltungsverordnungen nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB

Die soziale Erhaltungsverordnung ist ein planungsrechtliches Instrument, mit dem die Strukturen eines Gebietes und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden sollen. In Kombination mit einer so genannten Umwandlungsverordnung sollen weitreichende Veränderungen begrenzt werden, indem bestimmte Vorhaben wie sogenannte „Luxusmodernisierungen“, Umnutzung von Wohn- zu Gewerberaum, Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Wohnungsangebot überprüft und reguliert  werden.

Ansprechpartner

Das Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung ist im Bezirk Hamburg-Mitte federführend für die Umsetzung der Entwicklungskonzepte und für die Gesamtkoordination von RISE zuständig. In den vier Fachabteilungen werden hier eine Vielzahl von gebietsbezogenen Projekten und Planungen direkt übergreifend kommuniziert und zur Umsetzung gebracht. Amtsleiter Michael Mathe, Tel. 42854 – 3373 oder michael.mathe@hamburg-mitte.hamburg.de vertritt entsprechend auch das Bezirksamt Hamburg-Mitte in dem behördenübergreifenden Leitungsausschuss zur Programmsteuerung RISE. Leiterin der Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung und ‚RISE-Koordinatorin‘ ist Ursula Groß. Tel. 42854 – 4411 oder ursula.gross@hamburg-mitte.hamburg.de.

Die Aufgaben in den 12 Handlungsfeldern werden auch in weiteren bezirklichen Dezernaten und Fachämtern wahrgenommen. In den durch RISE neben dem zuständigen Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung besonders betroffenen Fachämtern Sozialraummanagement und Management des öffentlichen Raumes sind daher im Sinne der ressortübergreifenden Zusammenarbeit unterstützend Koordinatoren tätig.

Aktuelle Untersuchungen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zur Prüfung von sozialen Erhaltungsverordnungsgebieten in St. Georg und auf St. Pauli

Die Ergebnisse der Plausibilitätsuntersuchungen können unten heruntergeladen werden.