Stadterneuerung
Integrierte Stadtteilentwicklung
(Bezirksamt Eimsbüttel)
Die Stadt als Ganzes und einzelne Stadtviertel oder Quartiere sind einem stetigen Wandel unterworfen. Dabei entstehen Ungleichgewichte und Konflikte, die bewältigt werden müssen. Die Sicherung, Entwicklung und Attraktivierung städtischer Räume oder Quartiere durch die Stadterneuerung als übergreifende Aufgabe ist ein notwendiges Element nachhaltiger Stadtentwicklung. Im Bezirksamt Hamburg-Mitte gibt es überdurchschnittlich viele touristische Anziehungspunkte sowie wirtschaftliche und administrative Standorte mit zentraler gesamtstädtischer Bedeutung. Neben den international bekannten Quartieren St. Pauli und St. Georg im innerstädtischen Bereich gibt es aber auch z. B. mit Rothenburgsort, auf der Veddel sowie in Billstedt, Horn und Mümmelmannsberg vielfältige Quartiere und Flächen für das Wohnen und Leben mit Potenzialen aber auch Schwächen. Zurzeit werden 19 Fördergebiete der Stadterneuerung im Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirk gesteuert.
Stadterneuerung ermöglicht eine gezielte Steuerung von komplexen Prozessen und die Förderung von Projekte und Maßnahmen, die für die Erneuerung und Aufwertung von Quartieren und städtischen Räumen erforderlich sind. Ein quartiersbezogener Ansatz auf Basis integrierter Entwicklungskonzepte sowie das Ziel der Umsetzung von Projekten und Maßnahmen bestimmen die Stadterneuerungspraxis. Daher sind die Stadterneuerungsprogramme mit Fördermitteln ausgestattet und die Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern, von Eigentümern, insbesondere der Wohnungswirtschaft, von Vereinen und Einrichtungen hat über den ressortübergreifenden Ansatz hinausgehend einen hervorgehobenen Stellenwert. Vorhaben und Projekte im Umfeld werden dabei im Bezirksamt Hamburg-Mitte konsequent einbezogen. Für alle Fördergebiete hat das Bezirksamt Beiräte eingesetzt, die regelmäßig öffentlich tagen. Um verantwortliches, selbst bestimmtes Handeln auf lokaler Ebene zu fördern, werden für die Fördergebiete so genannte Verfügungsfonds eingerichtet. Die Stadtplanung im Bezirk arbeitet mit allen gesellschaftlichen Kräften des Gemeinwesens und der Politik ressortübergreifend zusammen. Damit diese Arbeit kontinuierlich fachlich professionell gesteuert und begleitet werden kann, wird in der Regel unterstützend für jedes Fördergebiet ein externes Büro mit speziellen Aufgaben beauftragt.
Die Situation von Quartieren mit Entwicklungsbedarf ist durch sich überlagernde Schieflagen gekennzeichnet. Auf der Grundlage von qualitativen und quantitativen Kriterien zur sozialen, wirtschaftlichen, städtebaulichen und ökologischen Situation vor Ort wird festgestellt, in welchen Gebieten Handlungsbedarf besteht. Verschiedene Situationen verlangen dabei für die Steuerung der angestrebten Aufwertung verschiedene Programme und Gebietstypen. Zwei wesentliche Förderprogramme der Stadterneuerung sind hier die städtebauliche Sanierung nach dem Baugesetzbuch sowie das Hamburgische Stadtteilentwicklungsprogramm „Aktive Stadtteilentwicklung“. Daneben werden weitere Förderprogramme der Länder, des Bundes und der Europäischen Union eingesetzt. Unabhängig von einzelnen Programmen und spezifischen Förderbedingungen gelten für die Stadterneuerungspraxis im Bezirksamt Hamburg-Mitte übereinstimmende Grundsätze: Strategien und Konzepte sind wichtig als Gerüst bzw. Klammer für abgestimmtes Handeln. Kommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil erfolgreichen Planens. Städtebauliche Sanierung und Stadtteilentwicklung brauchen einen langen Atem. Verschiedene Problemstellungen brauchen differenzierte Lösungen. Die Stadterneuerung ist zwar keine Aufgabe, die sich allgemeingültig systematisieren lässt, gleichwohl lassen sich viele übertragbare Ansätze und Praxisbeispiele finden.
Sanierungsgebiete
Die städtebauliche Sanierung wird in Gebieten eingesetzt, in denen umfängliche städtebauliche bzw. bauliche Veränderungen erforderlich werden, wie Abriss und Neubau in Teilbereichen, die Aktivierung von untergenutzten oder brach gefallenen Flächen, die Stabilisierung und Entwicklung von Stadtteilzentren, die Aufwertung von Wohnquartieren, Betriebsverlagerungen, umfangreiche Modernisierungen und Instandsetzungen im Streubesitz mit Umsetzungen oder Zwischenunterbringungen. Mehr ...
Aktive Stadtteilentwicklung
Das Programm der Aktiven Stadtteilentwicklung zielt auf die schrittweise Aufwertung entsprechend lokalisierter Gebiete, auf die Steigerung des Lebenswertes und des Images. Abwanderungstendenzen sollen aufgehalten bzw. umgekehrt werden und der Zuzug stabilisierend wirkender Haushalte wird angestrebt. Gegenüber der Städtebaulichen Sanierung kann hier auf das besondere Städtebaurecht verzichtet werden; die Handlungsansätze sind nicht so kleinteilig auf die einzelnen Grundstücke gerichtet. Mehr ...
Aktuelle Untersuchungen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zur Prüfung von sozialen Erhaltungssatzungsgebieten in St. Georg und auf St. Pauli
Die Ergebnisse der Plausibilitätsuntersuchungen können hier heruntergeladen werden.

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