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Soziale Erhaltungsverordnung „Eimsbüttel-Süd“ - Haushaltebefragung ist gestartet

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Soziale Erhaltungsverordnung „Eimsbüttel-Süd“ - Haushaltebefragung

Im Rahmen des kurz vor dem Abschluss stehenden Sanierungsverfahren Eimsbüttel-Süd hat es eine Reihe baulicher, städtebaulicher und funktionaler Verbesserungen gegeben, die das Viertel als Wohnstandort attraktiver gemacht haben. Erfahrungen aus anderen Stadtteilen zeigen, dass diese Entwicklung jedoch auch zu einer Verdrängung der angestammten Bevölkerung beitragen kann.

Ausschnitt des Übersichtsplans des Untersuchungsgebietes Eimsbüttel-Süd


Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt Eimsbüttel noch während des laufenden Sanierungsverfahrens eine Vorstudie ("Plausibilitätsprüfung") für eine "Soziale Erhaltungsverordnung" in Auftrag gegeben.

Die "Soziale Erhaltungsverordnung" ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuchs (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), mit dem die Strukturen eines Gebiets - insbesondere die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung - geschützt werden sollen. Sie greift nicht in das allgemeine Mietrecht ein, sondern zielt vielmehr darauf, drastische Veränderungen im Wohnungsangebot zu begrenzen. Dies betrifft sogenannte "Luxusmodernisierungen", die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen, den Abriss von Wohngebäuden, die Umnutzung von Wohn- zu Gewerberaum, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und den Verkauf von Wohngebäuden. Solche Maßnahmen müssen dann in jedem Einzelfall beim Bezirksamt beantragt werden. Dort wird geprüft, ob die Vorhaben genehmigungsfähig sind oder sich nachteilig auf die Zusammensetzung der Bevölkerung auswirken können.

Nicht berührt werden die ordnungsgemäße Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierungen auf einen zeitgemäßen technischen bzw. gebietstypischen Standard.

Die Vorstudie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Soziale Erhaltungsverordnung in Eimsbüttel-Süd angebracht erscheint. Es gibt eine schützenswerte Bevölkerungsstruktur, die aufgrund der absehbaren Entwicklung ("Veränderungsdruck") gefährdet ist.

Der Hamburger Senat hat deshalb das Aufstellungsverfahren für den Erlass einer Verordnung eingeleitet. Dies muss belegen, dass eine solche Verordnung notwendig und rechtlich begründbar ist, und es muss dem Bezirksamt die nötigen Informationen für die Umsetzung der Verordnung, also die Bearbeitung von Veränderungsanträgen liefern.

Die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat das Hamburger Forschungsbüro ARGE Kirchhoff/Jacobs mit einer wissenschaftlichen Untersuchung beauftragt, um dem Bezirksamt die erforderlichen Informationen für die Umsetzung der Verordnung bereit zu stellen.

Zentraler Bestandteil dieser Untersuchung ist eine Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner. Damit soll unter anderem ermittelt werden, wer im Stadtteil wohnt, wie zufrieden die Bewohner dort sind und wie sie wohnen. Um repräsentative Ergebnisse zu erhalten, müssen ca. 700 Haushalte an der Befragung teilnehmen.

Zwischen März und Mai 2012 wird jeder 8. Haushalt im Gebiet „Eimsbüttel-Süd“ eine schriftliche Ankündigung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt erhalten und um ein Interview gebeten. Die Mitarbeiter des Instituts kommen anschließend in den Stadtteil (auf Wunsch kann ein fester Termin vereinbart werden). Die Teilnahme an der Befragung ist natürlich freiwillig, der Datenschutz wird gewährleistet.

Die Öffentlichkeit wird über die Ergebnisse der Untersuchung informiert.

Für Rückfragen steht Ihnen im Bezirksamt Eimsbüttel Frau Juliane Hildebrandt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Telefon 040 42801-2643, zur Verfügung.

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