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Bezirk Eimsbüttel Bezirk Eimsbüttel

Bauleitplanung

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Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

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Bebauungspläne

Das bestehende Planrecht ist in Hamburg flächendeckend digital erfasst. Sie können über den Geodatenserver des "Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung" das jeweils geltende Planrecht mit Planzeichnung und Verordnung einsehen oder herunterladen. Geben Sie hierzu Adresse oder Flurstück an oder wählen Sie über eine Karte aus. Mehr ...

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Öffentlichkeitsbeteiligung

Symbolgrafik Plakat
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt. Hiernach gibt es zwei Stufen der Beteiligung: die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Plandiskussion sowie die öffentliche Auslegung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes. Mehr ...

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Das Planverfahren in groben Schritten

Schaubild Planverfahren Schaubild Planverfahren

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Das förmliche Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bebauungsplans läuft im Wesentlichen in folgenden Schritten ab: Planungsanstoß, frühzeitige Behördenbeteiligung, Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Erarbeitung des Planentwurfs, Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange, öffentliche Auslegung und schließlich der Feststellung. Mehr ...

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