Landschaftsplanung im Bezirk Eimsbüttel
Die Landschaftsplanung ist das Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Ihre gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz und im Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Zu ihren Aufgaben gehören die Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen wie auch als Lebensraum für wildlebende Pflanzen und Tiere und die Erhaltung und Verbesserung der Qualität von Böden, Gewässern, Luft und Klima.
Die Landschaftsplanung des Bezirkes












