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Bezirk Eimsbüttel Bezirk Eimsbüttel

Sanierung

Startgrafik Sanierung

(BZA Eimsbüttel)

Um ein Sanierungsverfahren einleiten zu können, sind Untersuchungen erforderlich. Nach der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet durch den Senat beginnt die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, die über öffentliche Gelder finanziert werden. Das Verfahren hat für die Eigentümer rechtliche Folgen: Im Grundbuch wird ein Sanierungsvermerk eingetragen; Grundstücksgeschäfte und –belastungen bedürfen während des Verfahrens einer sanierungsrechtlichen Genehmigung. Sie ist beim Bezirk zu beantragen.

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Sanierungsgebiet Eimsbüttel S 2 – Sternschanze

Für einen Teil des Eimsbütteler Schanzenviertels hat der Senat im August 2003 die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet beschlossen. Das Sanierungsverfahren soll bis 2011 abgeschlossen sein. Während des Sanierungsverfahrens tagt der Sanierungsbeirat, bestehend aus Bewohnern, Eigentümern, Politikern und Verwaltung einmal im Monat öffentlich im Stadtteilbüro des von der Stadt eingesetzten Sanierungsträgers. Mehr ...

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