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Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Hamburg-Mitte Bezirk Hamburg-Mitte

Durchführungsaufgaben in Gebieten Sozialer Erhaltungsverordnung in Kombination mit der Hamburgischen Umwandlungsverordnung

Im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte ist schnellstmöglich eine Stelle zum Vollzug von sozialen Erhaltungsverordnungen Entgeltgruppe 12 TV-L  durch eine/n Ingenieur/in der Fachrichtung Stadtplanung, Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Fachrichtung mit Studienabschluss Dipl.-Ing. oder Master zu besetzen. Der Bezirk hat aktuell zwei Gebiete in St. Georg und St. Pauli als Soziale Erhaltungsverordnungs-Gebiete nach BauGB festgelegt, in denen zugleich die Hamburgische Umwandlungsverordnung gilt. Die Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle ergeben sich aus dem Vollzug im Kontext der Genehmigungsverfahren nach § 173 BauGB. Das Stellenprofil setzt fundierte und breit angelegte Fachkenntnisse als Stadtplaner, Architekt od. Ingenieur voraus. Mehrjährige Tätigkeiten in den ausgeschriebenen oder vergleichbaren Aufgabenbereichen mit entsprechenden Erfahrungen sind erforderlich.

 Folgende Stelle ist ausgeschrieben:

Behörde / Amt:

Bezirksamt HH-Mitte

Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Stellenanzahl:

1

Stellenkategorie:

Stelle

Amtsbezeichnung:

Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter

Stellenwertigkeit:

EGr. 12 (Übersicht Entgeltgruppen)

Tätigkeit:

Durchführungsaufgaben in Gebieten Sozialer Erhaltungsverordnung in Kombination mit der Hamburgischen Umwandlungsverordnung

Führungsposition:

nein

Arbeitsumfang:

Vollzeit

Besetzungstermin:

schnellstmöglich

Beschäftigungsdauer:

unbefristet

Bewerbungsschluss:

27.01.2012

Stellennummer:

60923

Allgemeine Hinweise

Hamburg ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der hamburgischen Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können.

Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Die FHH fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Welche Aufgaben erwarten Sie?

Das Instrument der Sozialen Erhaltungsverordnung (SozErhVO) nach BauGB in Verbindung mit der Hamburgischen Umwandlungsverordnung ist ein wichtiges städtebauliches Steuerungsinstrument zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen. Aktuell wurden durch den Bezirk Hamburg-Mitte zwei Soz-ErhVO-Gebiete, St. Georg und St. Pauli, festgelegt. Die Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle ergeben sich aus dem Vollzug im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach § 173 BauGB und liegen in der Zuständigkeit und Federführung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL). Derzeit wird von dort der Vollzug für das Soz-ErhVO-Gebiet Südliche Neustadt gesteuert.

Grundsätzlich ist bei den genehmigungspflichtigen Vorhaben nach § 173 BauGB zwischen baulichen Maßnahmen respektive Nutzungsänderungen und eigentumsrechtlichen Vorgängen zu unterscheiden. Vor dem Hintergrund des § 172 BauGB ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob sich ein geplantes Vorhaben nachteilig auf die Zusammensetzung der Bevölkerung auswirken kann oder nicht und welche Planungen gegebenenfalls alternativ zu verfolgen und sicherzustellen sind. Die lückenlose und ausführliche Bearbeitung von Anträgen auf bauliche Änderungen, Abriss von Gebäuden und Nutzungsänderungen sowie Anträgen auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, aber auch die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB verbunden mit der Herbeiführung von Abwendungserklärungen nach § 27 BauGB ist für die Wirksamkeit des beschriebenen Instrumentariums von entscheidender Bedeutung.

Zu den Aufgaben gehören konkret

  • die Beratung des Antragstellers, des Bauherrn, Kaufinteressenten, Projektentwickler, Architekten, Planer, Betroffener,
  • die Anhörung der Betroffenen (Vermieter/Eigentümer und Mieter) nach § 173 BauGB,
  • die Klärung des Sachverhalts und der den Zielen der Verordnung widersprechenden bzw. zuwiderlaufenden Maßnahmen,
  • die Beratung bei der Erarbeitung von Alternativen, Entwicklung von Lösungsoptionen, Herstellung eines Interessenausgleichs und
  • die Sicherung der Zielsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung durch entsprechende Vereinbarungen und Regelungen.

Aufgaben/Bearbeitungen bei der Beantragung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungen und anschließend geplanter Umwandlung:

  • Beratung von Eigentümern, Maklern, Projektentwicklern, Mietern,
  • Prüfung von Anträgen nach den Maßgaben der Umwandlungsverordnung,
  • Prüfung von Vorkaufsrechten,
  • Beteiligung politischer Gremien über das Fachamt SL und
  • Prüfung der Anwendung weiterer rechtlicher Instrumente zur Sicherstellung der Ziele der sozialen Erhaltungsverordnung.

Abwägungsprozesse im Rahmen der vorgenannten Aufgaben:

  • Prüfung von Übernahmeansprüchen nach § 173 BauGB i. V. m. § 40 BauGB,
  • Erlass städtebaulicher Gebote nach §§ 175 ff BauGB,
  • Abschluss und Durchführung städtebaulicher Verträge sowie
  • Abwendungsvereinbarungen bei Verzicht auf Vorkaufsrechtsausübung oder anderer die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnung betreffenden Sachverhalte.

Im Rahmen der genannten Tätigkeiten obliegt Ihnen entsprechend

  • die Entwicklung von Kriterien zur Bewertung der städtebaulichen Struktur,
  • die Analyse und Abschätzung der Auswirkungen,
  • die Vorbereitung und Durchführung von Anhörungsverfahren,
  • die Entwicklung und Durchführung von Regelungen und Verträgen,
  • die Bewertung der Bausubstanz,
  • die Bewertung der städtebaulichen Struktur,
  • die Beurteilung betriebswirtschaftlicher Konzepte,
  • die Beurteilung von Mietberechnungen und
  • die Gesamtbeurteilung im stadtentwicklungspolitischen Kontext.

Generell gehört auch die Information der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter, der Bevölkerung, der Quartiersbeiräte und der Öffentlichkeit zu den Vollzugsaufgaben im Rahmen von Sozialen Erhaltungsverordnungen.

Ebenso ist eine enge Zusammenarbeit, insbesondere

  • mit den zuständigen Gebietskoordinatorinnen bzw. Gebietskoordinatoren in der Abteilung SL 4 sowie
  • mit den betroffenen Fachressorts innerhalb des Bezirksamtes wie Fachämter Bauprüfung, Verbraucherschutz und Rechtsamt erforderlich sowie
  • die Unterstützung beim temporären Austausch des Fachamts SL mit der BSU.

Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in enger Abstimmung mit der Abteilungs- und mit der Amtsleitung.

Was erwarten wir von Ihnen?

Sie haben den Abschluss eines Studiums der Architektur, der Stadtplanung oder des Bauingenieurwesens oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Dipl.-Ing. oder Master).

Das Stellenprofil setzt fundierte und breit angelegte Fachkenntnisse als Architekt/Ingenieur voraus. Mehrjährige Tätigkeit in den ausgeschriebenen oder vergleichbaren Aufgabenbereichen mit entsprechenden Erfahrungen sind erforderlich.

Ferner werden von Ihnen qualifizierte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgrundlagen erwartet wie

  • Baugesetzbuch (insbesondere Regelungen des Besonderen Städtebaurechts),
  • Hamburgische Bauordnung,
  • Verwaltungsrechtliche Grundkenntnisse,
  • Haushaltsrecht,
  • Grundkenntnisse in der Wertermittlung und im Planungsrecht,
  • Wohnungseigentumsgesetz sowie
  • Bürgerliches Gesetzbuch.

Persönliche Anforderungen:

Das Aufgabenprofil erfordert eine ausgeprägte Kundenorientierung, eine zielführende, stringente Arbeitsweise sowie Sicherheit in Verhandlungssituationen.

Gleichzeitig sind der Wille zu interdisziplinärer Zusammenarbeit sowie besondere kommunikative, soziale und organisatorische Kompetenzen erforderlich.

Kenntnisse über Dokumentations- und Berichtswesen, Controlling und Evaluation sowie Sicherheit in der Anwendung der MS Office Produkte sind obligatorisch.

Zu den Anforderungen gehören insbesondere

  • ein gutes Urteilsvermögen, hohe Problemlösungsfähigkeit und großes Durchsetzungsvermögen,
  • die Fähigkeit, unterschiedliche Interessenlagen zu antizipieren und zusammenzufassen,
  • Selbstständigkeit, Initiative und Kreativität,
  • Kommunikationskompetenz,
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksform und Argumentationsfähigkeit,
  • die Fähigkeit, komplexe und abstrakte Zusammenhänge verständlich zu verschriftlichen,
  • die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich engagiert in das gesamte Aufgabenspektrum des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung einzubringen sowie
  • die Flexibilität auch über die üblichen Arbeitszeiten hinaus.

Was Sie noch über uns wissen sollten

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist in besonderem Maße an der Entwicklung Hamburgs als moderne Stadt beteiligt. Innerhalb des Bezirksamtsbereiches befinden sich viele Metropolfunktionen und prägen damit ganz wesentlich das Aufgabenspektrum und die Bandbreite der bezirklichen Stadtteilentwicklung. Gleichzeitig liegen viele Gebiete mit besonderen, häufig belasteten städtebaulichen Situationen sowie mit vom Hamburger Durchschnitt abweichender Sozialstruktur in Hamburg-Mitte.

Eine Schwerpunktaufgabe des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) stellt die gebietsbezogene Steuerung und Umsetzung von Entwicklungsverfahren der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse in den Fördergebieten dar wie auch die nachhaltige Sicherung erreichter Sanierungserfolge und die Unterbindung ungesteuerter Aufwertungsprozesse (Gentrifizierung) mit dem Instrument der Sozialen Erhaltungsverordnung in Verbindung mit der Hamburgischen Umwandlungsverordnung.

Behördenansprechpartner/in und Adresse für die Bewerbung

Haben wir Ihr Interesse geweckt und sollten Sie weitergehende Fragen zur ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich gerne direkt an den Amtsleiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, Michael Mathe, Tel.: 428 54-3373/-3375 oder an die Abteilungsleiterin SL 4, Integrierte Stadtteilentwicklung, Ursula Groß, Tel.: 428 54-4411.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 27.01.2012.

Bitte stellen Sie insbesondere dar, inwieweit Sie das Anforderungsprofil erfüllen und senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung

  • mit einem tabellarischen Lebenslauf,
  • mit einer aktuellen Beurteilung bzw. einem aktuellen Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • mit relevanten Fortbildungsnachweisen,
  • möglichst unter Angabe einer privaten E-Mail-Adresse sowie
  • nur bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern aus dem öffentlichen Dienst: mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (unter Angabe der Personalakten führenden Stelle)

an das

Bezirksamt Hamburg-Mitte
-Personalservice -
Klosterwall 8
20095 Hamburg.

Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen nur möglich ist, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wird.