Bauleitplanung
Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Wie diese aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt. »
Das Planverfahren
Das förmliche Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bebauungsplans. »


